Anhörung Arbeit und Soziales

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Anhörung Arbeit und Soziales

UN-Behindetenrechtskonvention

Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

(bsk-mn-pr/ce) „Dieser Aktionsplan sichert die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht.“ So fasst Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag, die Mehrzahl der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung über „den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention am 17. Oktober im Bundestag zusammen.

Im Ausschuss saßen die behindertenpolitischen Sprecher aller Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie Vertreter des Bundessozial- und Arbeitsministeriums.

Der Aktionsplan kann zur Umsetzung beitragen, wenn er weiterentwickelt wird., so Ilja Seifert. Bisher entspricht er jedoch weder den Vorstellungen von Menschen Behinderungen noch ihren Lebenserfordernissen.

Dr. Sigrid Arnade vom Deutschen Behindertenrat und der ISL e.V. stellte fest, „dass die Beteiligung der Verbände bei der Umsetzung des Aktionsplanes nicht unseren Erwartungen entspricht.  Es ist jedoch für mich keine Partizipation auf Augenhöhe“.

Auf die Frage der Finanzierbarkeit der  Umsetzung der UN-BRK bemerkte Arnade, „die Realisierung der Menschenrechte darf nicht unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden“

Zum Thema Teilhabe, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt,  stellte Karl Finke, BSK-Vorstandsmitglied und Landesbehindertenbeauftragter  in Niedersachsen fest: „das Budget für Arbeit muss bundesweit zeitnah umgesetzt werden, Inklusion muss in den WfMB Einzug halten und ein Mindestlohn für die Arbeit dort muss festgeschrieben werden“.

Dass es sich bei der UN-BRK und dem Nationalen Aktionsplan um ein globales Projekt handelt, verdeutlicht Jürgen Dürrschmidt von der ABID e.V. „Alle Gesetze müssen auf den Prüfstand und alle Ministerien sollten sich damit beschäftigen“. Beispielhaft nannten mehrere Sachverständige dazu den Kostenvorbehalt nach § 13 SGB XII, auf deren Grundlage noch immer Menschen in Heimen leben müssen, weil dies billiger ist als Wohnen daheim. Einkommens- und vermögensunabhängige soziale Teilhabeleistungen oder ein Mindestlohn für Beschäftigte in den Behindertenwerkstätten – so mehrere Sachverständige - gehören zu den Erfordernissen aus der UN-Behindertenrechtskonvention.

Für Maik Nothnagel, Sozialpolitischer Sprecher des BSK, gibt es ein aktuelles Beispiel für die Mammutaufgabe der UN-BRK: „In einem Schreiben des Deutschen Bundestages wurden jetzt alle Gäste der Veranstaltung am 2. und 3. Oktober `Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag` wieder ausgeladen. Grund hierfür waren zu viele interessierte Rollstuhlfahrer, die angeblich ein Sicherheitsproblem darstellen“.