Gesetzentwurf im Verkehrsausschuss des Bundesrates mehrheitlich beschlossen:

(bsk-pr) Auf Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen wurde am vergangenen Mittwoch ein Entwurf des Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt.
Hintergrund war die vom Bundeskabinett beschlossene Liberalisierung der Fernbusrichtlinie, die eine massive Diskriminierung behinderter Menschen bedeutet. Der BSK hatte diese Entwicklung bereits vor Monaten beanstandet und seine Untergliederungen aufgerufen, dagegen vorzugehen.
Der nun vorliegende Entwurf der Bundesländer sieht vor, dass „der Betrieb barrierefrei zu organisieren ist, soweit nicht nach Maßgabe der Genehmigung im begründeten Einzelfall Einschränkungen der Barrierefreiheit gestattet sind“.
„Wir freuen uns, dass der Verkehrsausschuss des Bundessrates mehrheitlich für den Entwurf gestimmt hat. Damit ist die erste Hürde genommen“, so das Fazit von Gerwin Matysiak, Bundesvorsitzender im BSK. Der Entwurf sieht weiter vor, dass alle Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ergriffen werden müssen, soweit nicht in der Genehmigung eine entsprechende Ausnahme beantragt wurde.
In einer konzertierten Aktion wurden die BSK-Untergliederungen von der Bundesgeschäftsstelle im August aufgerufen, mit einem Anschreiben Einfluss auf ihre politischen Entscheidungsträger vor Ort zu nehmen. „Unsere Chance ist dabei die Vernetzung unserer Gruppen und Selbsthilfeverbände in den Städten und Gemeinden. Nur gemeinsam können wir solche Fehlplanungen, die der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen, verhindern. Das ist uns mit diesem vorliegenden Beschluss gelungen“, betont Gerwin Matysiak.
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