UN-Behindertenrechtskonvention

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UN-Behindertenrechtskonvention

Sozialpolitischer Referent des BSK Maik Nothnagel:

"Normalität mit besonderen Bedürfnissen"

Maik Nothnagel

(fw-eh/bsk-pr) Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben schreibt die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen vor. Damit stärkt sie den Grundsatz, dass mobile Betreuung, Unterstützung und Assistenz vor stationärer Betreuung Vorrang hat. Dafür brauchen Behinderte Geld, deshalb haben sie Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe.

Weil Deutschland die UN-Konvention anerkannt hat ist folglich jeder Kreis, jede Kommune verpflichtet, die Vorgaben der UN-BRK im Alltag umzusetzen. Denn die Konvention sieht Behinderung als "Normalität mit besonderen Bedürfnissen". Demzufolge müssten Lebens- und Arbeitsbedingungen auf diese Bedürfnisse zugeschnitten werden. Doch genau das ist das Problem. Gesetzesvorschriften in Deutschland orientieren sich noch am veralteten Sozialgesetzbuch IX, das den Bedarf Behinderter lediglich als Grundsicherung beschreibt.

Damit ist nur ein Leben am Existenzminimum möglich. Die modernere UN-Konvention fordert hingegen gleichberechtigter Teilhabe, wodurch sich in der Praxis freilich ein höherer Bedarf ergibt. "Selbst wenn die Verwaltung angemessen handeln will, darf sie das nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten", sagt Maik Nothnagel. Durch den Gesetzgeber im Bund muss endlich Klarheit geschaffen werden was mit Anerkennung der UN-Konvention nun an Eingliederungshilfen gezahlt wird. Vor allem gelte es endlich diese Gelder bedarfsgerecht auszureichen, entsprechend der individuellen Bedürfnisse. Am Ende widersprechen sich Gesetze in Deutschland.

Im Artikel 27 der UN-Konvention ist vorgesehen, Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, doch stattdessen führen die Wege der gegenwärtig praktizierten Eingliederungshilfe in den meisten Fällen in geschützte Werkstätten oder Wohnheime, beklagt Maik Nothnagel. Da verwundert es nicht, dass etwa 80 Prozent der Eingliederungshilfe in solchen Einrichtungen fließen. Damit wird entgegen der ratifizierten Konvention die Institution gefördert statt das Individium, kritisiert das Kreistagsmitglied der Linken.

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden 2011 zirka 45 Prozent des 116 Millionen Euro umfassenden Verwaltungshaushaltes für Soziales, Kinder und Jugend ausgegeben. Knapp die Hälfte dieses Geldes benötigt der Landkreis für Hartz-IV und eben die Eingliederungshilfe. Dabei ist der Bedarf für die Eingliederungshilfe seit Jahren steigend und es werde immer schwieriger diesen zu decken, wird gleichzeitig im Haushalt auf die Situation hingewiesen. "Das Thema birgt weitere Konflikte, denn in den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zudem Strukturen in der stationären Pflege aufgebaut, die nicht einfach zu ändern sind", erklärt Maik Nothnagel.

Immerhin würden solche Einrichtungen teilweise mit Verträgen über 25 oder 30 Jahre laufen. Damit sei klar, dass Änderungen in der Praxis in der Regel erst nach dem Jahr 2030 greifen werden, so der in Berlin als Referent arbeitende Körperbehinderte. Doch die "Normalität mit besonderen Bedürfnissen" müsse jetzt umgesetzt werden. Daher müssen sich Wohlfahrtsverbände, Leistungserbringer, Politik und Betroffene an einen Tisch setzen, um Lösungen für die Zukunft zu suchen. Außerdem müsse man von der Praxis abkommen, dass der Bund hohe Standards bei der Betreuung und Eingliederung Behinderter definiert, für die er selbst nicht aufkommen muss. Die Kommunen und Kreise dürfen nicht finanziell Leidtragende verfehlter Bundespolitik sein.

Wie schon die vorige Bundesregierung hat sich auch die jetzige die Neufassung der Eingliederungshilfe in den Koalitionsvertrag geschrieben. Dabei blieb es bisher. "Es wäre schön, wenn sie endlich handeln würden", sagt Maik Nothnagel – der Sozialpolitischer Referent beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und zugleich Thüringens Landesvorsitzender des Sozialverband Deutschland ist - und fordert die Kommunen auf, von unten auf Lösungen zu drängen. Sie sollen die Forderung aufstellen, die Eingliederungshilfe im Paket mit der Pflegeversicherung zu novellieren.