Fünf Jahre Antidiskriminierungsgesetz
(dpa/bsk-pr) Aus Sicht der Wirtschaft ist das fünf Jahre alte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) «überflüssig und kein Grund zum Feiern». Es belaste die deutsche Wirtschaft «mit sinnloser Bürokratie und hohen Kosten», kritisierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Mittwoch. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, forderte dagegen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das AGG habe zwar viele Hürden abgebaut und zu einem Bewusstseinswandel beigetragen. Von einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sei man aber dennoch „weit entfernt“.
Mit der Einführung des Gesetzes sind laut BDA Aufwendungen von mehr als 1,5 Milliarden Euro entstanden. «Die jährlichen Ausgaben nur für Bewerbungsverfahren und Einstellungsprozesse betragen über 150 Millionen Euro», kritisierte die Bundesvereinigung. Überflüssige Kosten, unnötige Bürokratie und gefährliche Rechtsunsicherheit dürften nicht noch vergrößert werden. Die BDA unterstütze die Bundesregierung darin, eine weitere Belastung durch neue Richtlinien auf europäischer Ebene zu verhindern.
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BSK-Bundesvorsitzender Gerwin Matysiak fordert ein Klagerecht für Verbände: „Bei Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz müssen Verbände wie der BSK das Recht auf eine Unterlassungsklage haben. Wir haben bereits die Anerkennung als Verbraucherschutzverband beim Bundesamt für Justiz beantragt, um die Rechte behinderter Menschen künftig konsequent durchsetzen zu können“.
Das Gesetz war auf Druck der EU und des Europäischen Gerichtshofs zu Zeiten der großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden. Es soll Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern helfen. Und das nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch im Zivilrecht, etwa bei Anmietung einer Wohnung.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes, Christine Lüders, hatte zum 5. Jahrestag des AGG eine Verschärfung der Vorschriften sowie ebenfalls ein Klagerecht für Verbände und die ADS gefordert. Bei Diskriminierung seien auch härtere Sanktionen nötig. Diese müssten „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Bei der ADS sind in den fünf Jahren ihres Bestehens rund 12 000 Anfragen zum Thema Diskriminierung eingegangen.
Der BSK veranstaltet bereits seit einem Jahr Schulungen zum Thema „Aktiv gegen Diskriminierung“ um über die Rechte behinderter Menschen aufzuklären. „Wer selbst von einer Diskriminierung betroffen ist, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden oder sich auch direkt mit dem BSK in Verbindung setzen“, stellt Gerwin Matysiak fest.
Der BSK hat dazu eine Informationsseite auf seiner Homepage eingerichtet:
Hinweis: Der BSK sammelt nur Fälle zur statistischen Auswertung. Wir selbst bearbeiten keine Fälle im Sinne einer Problemlösung oder Einflussnahme. Wir werten diese auch nicht selbst aus, sondern leiten sie zur Auswertung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiter.
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