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DB-Umfrage für mobilitätseingeschränkte Reisende

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(bsk/hewi-pr) Das Meinungsforschungsinstitut Research & Consulting GmbH hat im Auftrag der Deutschen Bahn AG einen Fragebogen  zur „Studie Mobilitätseingeschränkte Reisende“ erarbeitet. Dieser Fragebogen, der sowohl den BSK in Krautheim als auch Heike Witsch, BSK-Expertin für ÖPNV, erreichte,  soll von behinderten Menschen ausgefüllt werden – natürlich unter Beachtung des Datenschutzes.

Es geht dabei im Wesentlichen um das Reiseverhalten behinderter Menschen im Rahmen der jetzigen Freifahrtregelung und der neuen Freifahrtregelung ab dem 1.September 2011. Wie bereits vielfach über die Medien kommuniziert wurde, wird dann auch ein freies Fahren innerhalb der Verbundlücken ermöglicht. Das Streckenverzeichnis ist damit überflüssig. Es genügen als Nachweis neben dem Personalausweis ein gültiger Schwerbehindertenausweis und eine gültige Wertmarke.

Auf diesem Hintergrund erscheint die Frage F301 der Studie überflüssig. Zitat:

„Angenommen, Sie könnten zusätzlich zur bisherigen Regelung eine Art Bundesstreckenverzeichnis erwerben. Damit hätten Sie die Möglichkeit im gesamten Bundesgebiet den Nahverkehr der Privatbahnen und der Deutschen Bahn – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio (IRE) – für 12 Monate unentgeltlich zu nutzen. Welcher zusätzliche Beitrag wäre Ihrer Meinung nach angemessen für eine Erweiterung auf das Bundesgebiet? Und ab welchem zusätzlichen Betrag wäre so ein Ticket Ihrer Meinung nach zu teuer, sodass Sie es nicht mehr erwerben würden?“ Diese Fragen sind durch die beschlossene Neuregelung ab 1. September 2011 überflüssig, da damit die angebotene Leistung bereits durch die gültige Wertmarke abgedeckt wird. Es ist zu befürchten, dass mit den Antworten zu dieser Frage nach einer Begründung für eine höhere Wertmarkengebühr oder/und  einer höheren Ausgleichzahlung für das Unternehmen gesucht wird.

Wer durch das Ausfüllen des Fragebogens an dieser Studie teilnehmen möchte, der sollte sehr genau überlegen, ob er auch die Frage F301 beantworten will oder das besser unterlässt.

Der BSK empfiehlt daher, den Fragebogen grundsätzlich nicht auszufüllen, damit keine missverständliche Argumentationsgrundlage für eine höhere Wertmarkengebühr oder/und  einer höheren Ausgleichzahlung entstehen kann.