(bsk-kf/pr) Der Bundestag hatte am 7. Juli der begrenzten Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt. Der entsprechende Gesetzentwurf erhielt in der Schlussabstimmung die erforderliche Mehrheit.
In ihrer Sitzung am 6. August in Hannover diskutierten die Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) diese Entscheidung und ihre Konsequenzen. Hervorgehoben wurde dabei die Rolle des BSK in einer Wächterfunktion und die Forderung, Menschen mit Behinderung im Ethikrat einzubeziehen.
„Konkret bedeutet der Gesetzentwurf, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten jedoch in begründeten Einzelfällen künftig erlaubt ist. Der BSK sieht dies parallel zur Schwangerschaftsunterbrechung, die in Deutschland zwar ebenso verboten ist, jedoch bis zum dritten Monat und bei medizinisch besonderer Indikation auch später, nicht unter Strafe steht“, sagte Karl Finke, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Behindertenbeauftragter in Niedersachsen.
Der Sozialpolitische Ausschuss des BSK nimmt die Entscheidung zur PID zur Kenntnis. Als Verband, der sich für den Schutz des geborenen wie auch des ungeborenen Lebens einsetzt, fordern wir Politik und alle gesellschaftlich tragenden Gruppen auf, darauf zu achten: dass
- die PID nur in dem vorgegebenen engen Korridor genehmigt wird;
- als zweite Flanke zur PID der Schutz und die Förderung behinderter Menschen und behinderten Lebens nochmals deutlich unterstrichen wird und Personen, die sich für die Geburt behinderter Menschen einsetzen, gesellschaftlich besonders unterstützt werden und es auf keinen Fall eine Kostendiskussion geben darf;
- in den Ethikkommissionen, in denen die Anträge auf PID bearbeitet werden, behinderte Menschen aus unterschiedlichen Betroffenengruppen selbst mitwirken und so ihre Kontrollfunktion im Sinne behinderter Menschen wahrnehmen;
- eine Überprüfung der Erfahrungen mit der PID nach zwei Jahren erfolgt und festgestellt wird, wie hoch die Fallzahlen zu- oder abgenommen haben und wie viel Entscheidungen aus Sicht behinderter Menschen im Graubereich ethischer Grenzen sich bewegen;
- neben medizinischer Forschung auch im Sinne von Art. 25 und 26 UN-Behindertenrechtskonvention eine optimale Reha- und Hilfsmittelversorgung behinderter Menschen gewährleistet und noch ausgebaut wird.
„Der BSK wird zusammen mit anderen Behindertenorganisationen seine Wächterfunktion aufgrund der deutschen Historie, im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und im Sinne des ethisch sozialen Zusammenhalts, aber insbesondere aufgrund unseres Auftrages zugunsten behinderter Menschen auch künftig wahrnehmen“ betont Gerwin Matysiak, Bundesvorsitzender des BSK.

Die Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses im BSK (von links):
Maik Nothnagel, Erhard Hentschel (stehend), Michael Gesk, Ulf-D. Schwarz,
Jana Treffler, Michael Wolter, Karl Finke, Heike Witsch
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