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Fernbusrichtlinie

Fernbusrichtlinie verstößt gegen europäisches Recht

öpnv

(bsk-pr) „Die Freigabe des Buslinienverkehrs ist eine Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention, die durch die Europäische Union 2010 ratifiziert wurde, und damit nicht rechtens“,  kritisiert Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts. Mit der geplanten Liberalisierung soll der Wettbewerb belebt und Fernbusfahrten dadurch günstiger werden. „Auf der Strecke bleiben Menschen mit Behinderung, da in der Fernbusrichtlinie keine verbindliche Barrierefreiheit geregelt ist“, betont Schwarz und kündigt massive Proteste des Verbandes dagegen an. Bereits im November 2010 hatte der BSK gegen die geplante Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes interveniert, weil die Barrierefreiheit darin außen vor bleibt. Betroffen davon wären nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkung, sondern auch ältere Menschen und Eltern mit Kleinkindern.

„Unfassbar ist für mich die Reaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der die gestrige Entscheidung begrüßt. Diese Beurteilung ist unqualifiziert und ignoriert die Rechte behinderter Verbraucher“, so Schwarz.

Offen bleibt auch die Frage, wie die Bundesregierung durch diese Entscheidung ihren im Juni vorgelegten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einhalten will.

„Für Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, CSU, steht alleine die kostengünstige Reisemöglichkeit und die Lobby der Busunternehmen im Vordergrund. Menschen mit Behinderung sind in diesem Gesetzentwurf ausgeschlossen, obwohl gerade sie die barrierefreie Mobilität mit Bus und Bahn benötigen“, sagt Maik Nothnagel, sozialpolitischer Referent im BSK. In einem Schreiben an die CDU/CSU-Behindertenbeauftrage Maria Michalk, wies Nothnagel schon im April auf die Gefahr einer Liberalisierung der Fernbusrichtlinie hin. Michalks Antwort darauf: „Wir werden den von der Bundesregierung vorzulegenden Gesetzentwurf genau prüfen. Im kommenden parlamentarischen Verfahren wird dabei auch die Frage der Barrierefreiheit in der Personenbeförderungskette eine Rolle spielen“.

Der BSK fordert die Bundesregierung auf, die Diskriminierung und Ausgrenzung behinderter Reisender nicht zuzulassen und sich stattdessen an die Umsetzung der UN-BRK zu machen, bei der Mobilität ein wesentlicher Punkt ist, zu der Sie sich im Übrigen am 26.03.2009 verpflichtet hat.

Behinderte Menschen möchten auch wie andere Menschen preisgünstige Fernbusse nutzen.

Lesen Sie dazu auch den Artikel vom 14.04.2011 - Fernbusrichtlinie

Artikel aus der Hohenloher Zeitung vom 9.08.2011 - BSK kritisiert Fernbus-Regelung

Radio Lotte Weimar - Interview mit Maik Nothnagel

ÖPNV-BSK-Expertin Heike Witsch meint dazu: "Man kann kaum glauben, dass die UN-BRK und die Fernbusrichtlinie von der gleichen Bundesregierung ratifiziert (UN-BRK) und entworfen (Fernbusrichtlinie) wurden. Widersprüchlicher in sich als UN-BRK und Fernbusrichtlinie kann man Politik nicht darstellen! Was will diese Bundesregierung wirklich: Barrierefreiheit, die ein Qualitätsmerkmal für alle Bürger darstellt, oder Barrierenaufbau, mit dem nicht nur behinderten Menschen das Reisen erschwert wird? Oder handelt es sich bei der Fernbusrichtlinie um eine Fortsetzung der bisherigen Gesetzgebung, die der Deutschen Bahn den Vorrang bei der Verkehrsleistung auf Fernstrecken einräumte? Für viele behinderte Menschen bleibt dann auf Fernstrecken sowieso nur noch die Nutzung der Fernzüge! Wenn dann tatsächlich mehrere Fernbuslinien genehmigt werden, dann werden behinderte Menschen durch eine Ausdünnung des Schienenfernverkehrsangebotes  (denn nichtbehinderte Fahrgäste fahren dann kostengünstiger mit dem Fernbus! ) doppelt bestraft!"

Lesen Sie dazu auch einen Leserbrief von Steffen Vetter, Bewohner des Eduard-Knoll-Wohnzentrums, Krautheim