Parallelbericht

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Parallelbericht

UN-Behindertenrechtskonvention:

„Allianz“ will Parallelbericht erstellen

DIM

(bsk-pr) In der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Regierungen der Länder aufgefordert, Staatenberichte über die Umsetzung vorzulegen. Deutschland muss in diesem Jahr seinen ersten Bericht abliefern. Parallel dazu wird auch die Zivilgesellschaft aufgefordert, einen eigenen Bericht vorzulegen. Um die Vorgehensweise zu koordienieren, trafen sich am 30. Juni Vertreter von Behindertenverbänden, Wohlfahrtsverbände und Einrichtungen der Selbsthilfe in Berlin. Ziel war es, im Rahmen einer zu bildenden Allianz von NGO´s einen eigenen, sogenannten Parallelbericht anzufertigen. Für den BSK nahm Maik Nothnagel, Sozialpolitischer Referent, daran teil.

„Staatenberichte sind alle beschönigend und positiv. Parallelberichte enthalten Informationen die nirgends anders nachzulesen sind“, betonte Theresia Degener, Professorin für Recht und Verwaltung an der der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in ihrer Ansprache. Degener sprach sich dafür aus, einen gemeinsamen von allen Beteiligten erarbeiteten Parallelbericht vorzulegen.

Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle zur UN-BRK, stellte fest, dass „der Begriff Inklusion in der Bevölkerung zu wenig bekannt ist. Viele Aktivitäten sind erforderlich, um das zu verändern“. Gleichzeitig kritisiert er, „dass der von der Bundesregierung aufgestellte Aktionsplan sehr zu wünschen übrig läßt und viele Fragen offen bleiben.“ Die Monitoringstelle forderte die Anwesenden auf, sich aktiv in der Erstellung eines Parallelberichtes einzubringen, der auch von ihr unterstützt wird. Weil jedoch die Monitoringstelle keine NGO bzw. nicht zur „Zivilgesellschaft“ gehört, kann sie diesen Bericht nicht selbst erstellen sondern muss einen eigenen anfertigen.

In der geplanten Allianz sollen klare Strukturen für eine effektive Parallelberichterstattung geschaffen werden. „In einer Arbeitsgruppe werden unter anderem Ziele, Zeitplan, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung und weiteres besprochen“, erläuterte Hans-Günter Heiden vom Netzwerk Artikel 3.

Maik Nothnagel sieht für den BSK gute Chancen, sich in diesem Prozess mit einzubringen: „Unsere Ressourcen und unser Wissen aus der Behindertenarbeit sind wichtige Beiträge für eine effektive Parallelberichterstattung. Wichtig ist dabei, dass wir gemeinsam einen Bericht über die Situation in Deutschland abliefern“.