(bsk/us-um) Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beim Deutschen Insituts für Menschenrechte (DIMR) hatte zur 7. Verbändekonsulationen eingeladen. Schwerpunkt der Veranstaltung war der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung (NAP).
Nach intensiver Diskussion fasste Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring, die wichtigsten Punkte zum NAP zusammen: Bei allen Beteiligten sei die Enttäuschung über den verabschiedeten NAP deutlich zu spüren. Auch die Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ihren Verbände habe nicht ausreichend stattgefunden. Als Arbeitsgrundlage sähen die Teilnehmer daher nicht den NAP, sondern die UN-BRK selbst. „Den jetzigen NAP zu erweitern, sehe ich eher nicht als zielführend“, sagte Aichele.
Vielmehr solle ein Mechanismus gefunden werden, wie die laufende Gesetzgebung von Bund und Ländern auf UN-BRK-Konformität überprüft werden könne. „Leider wird dort oft die föderale Karte gespielt: Wie im NAP steht, sollen die Bundesländer eigene Aktionspläne erstellen. Jedoch fehlt die Abstimmung und die Klärung der Zuständigkeit“, erklärte Ulf-D. Schwarz, der für den BSK an den Konsultationen teilnahm.
Manche Teilnehmer halten auch neue Impulse vonseiten der Verbände für notwendig: Dabei stehe die Öffentlichkeitsarbeit und die Bewusstseinsbildung im Vordergrund, um die UN-BRK auch gesellschaftlich bekannt zu machen. „Wir brauchen eine Art Kampagne“, meinte etwa Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Dr. Sigrid Arnade (Geschäftsführerin ISL) und Ulf-D. Schwarz machten dabei auf die gemeinsame Veranstaltung „Teilhabe macht Partizipation“ aufmerksam (zum Herunterladen unter: http://www.bsk-ev.org/files/Einladung Mehr Partizipation durch mehr Information.pdf).
Daneben wurde über die 5. Sitzung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung berichtet. Der Ausschuss prüft nun erstmals einen Staatenbericht und zwar den von Tunesien. Der spanische Staatenbericht wird folgen. Das DIMR will nach eigener Aussage zusammen mit den Landesbehindertenbeauftragten überlegen, wie die Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern überprüft und evenuell angepasst werden können. Dies werde ein Arbeitsschwerpunkt in den nächsten Monaten sein. Aus dem Kreis der Teilnehmenden wurde der Wunsch geäußert, dass eine Harmonisierung der Landes-Gleichstellungsgesetze anzustreben wäre.
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