Grüne – SGB IX

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Gruene – SGB IX

Fachgespräch in Berlin

Selbstbestimmung voranbringen! - Zehn Jahre SGB IX

Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte in Berlin zum Fachgespräch über das SGB IX geladen /Informationen zum SGB IX

Haack

(bsk/mn-um) Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 27.06.2011 in der katholichen Akademie in Berlin zum Fachgespräch geladen, um die Erfolge des SGB IX, aber auch die noch bestehenden Probleme zu beleuchten und Wege zur Weiterentwicklung zu diskutieren. Redner waren unter anderem Kathrin Göring-Eckert (MdB), Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Markus Kurth, behindertenpolitischer Sprecher von Bündnis90/dieGrünen, Karl-Hermann Haack, Behindertenbeauftragter der rot-grünen Bundesregierung 1998 bis 2005 (Foto) und Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen.

Kathrin Göring Eckert verwies u.a. darauf, dass das SGB IX etwa der Gebärdensprache zum Durchbruch verholfen habe. Auch in der Politik, den Medien und dem Internet habe sich ein Wandel vollzogen. Ebenso in den Kirchen: Dort werde über die Fürsorge zur gesellschaftlichen Teilhabe nachgedacht und entsprechend gehandelt.
Ihr Fazit: „Dort wo die Verbände einbezogen werden, ist das SGB IX eine Erfolgsgeschichte.“ Bei der Umsetzung gebe es Probleme, sie müsse deshalb kontrolliert werden.

Karl-Hermann Haak betonte u.a., in den 10 Jahren habe es enorme Veränderungen in der Gesetzgebung auf EU-, Bund-und Länderebene gegeben, vom GG-Artikel 3 Absatz 3 über das  das SGB IX bis hin zum Antidiskriminierungsgesetz mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft.

Haak kritisierte den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Eingliederungshilfe. Diese im SGB XII zu belassen, halte er für grundsätzlich falsch, denn so träten die Menschenrechte wieder hinter der Fürsorge zurück. Auch schwerstbehinderte Menschen hätten ein Recht auf Menschenrechte und keine Fürsorge nötig. Behinderte Menschen seien Subjekte und keine Objekte der Fürsorge.

Haak kritisierte auch die Mängel in der Bildung und Frühförderung: Die Frühförderung stehe seit 2009 auf der Agenda, sie bedürfe dringend einer vernünftigen Lösung, aber seitdem sei nichts passiert. „Es ist ein Totalausfall dieser Bundesregierung“. Auch bei den Arbeits- und Integrationsämtern habe sich wenig getan. Insgesamt zog Haak das Fazit: Wo behinderte Menschen einbezogen würden, würden Lösungen gefunden. Wo behinderte Menschen nicht beteiligt würden, würden sie ausgegrenzt.

Maik Nothnagel, sozialpolitischer Referent des BSK, vertrat den Verband auf dieser Veranstaltung Er sieht in dem Entwurf zum „Gesetz zur sozialen Teilhabe“ einen wichtigen Schritt, damit vor allem im SGB IX der Menschenrechtsgedanke umgesetzt wird.

Um was es geht: Informationen zum SGB IX

Am 1. Juli 2001 trat das von der rot-grünen Bundesregierung erarbeitete „Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe" in Kraft. Das Gesetz fasst die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zusammen und gibt ihnen einen einheitlichen Rahmen.

Das SGB IX hat viel bewegt. Es hat entscheidend dazu beigetragen, die Emanzipation und Gleichstellung behinderter Menschen voranzutreiben. Der Gedanke der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen hat das System lange Zeit dominiert. Mit dem SGB IX steht die Ermöglichung von Teilhabe im Mittelpunkt. Das Leistungsrecht ist klarer formuliert und die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger wird als Ziel vorgegeben und ausgestaltet. Vor allem aber wurde die Selbstbestimmung der Leistungsbezieherinnen und -bezieher, nicht zuletzt durch das Persönliche Budget, deutlich gestärkt.

Allerdings gibt es noch einiges zu verbessern. Und so besteht auch beim Recht der Rehabilitation und Teilhabe noch Handlungsbedarf. Nicht alle Rehabilitationsträger verstehen sich selbst als solche und die gemeinsamen Servicestellen bieten selten qualifizierte Beratung, wenn sie überhaupt wahrnehmbar sind. Auch in der Frühförderung muss sich noch viel tun. Um die Ziele des SGB IX noch besser zu verwirklichen, ist eine weitere Vereinheitlichung des Leistungsrechts geboten. Damit das SGB IX auch wirklich eine Erfolgsgeschichte wird, müsste es nun endlich ein Leistungsgesetz werden. Erst dann hätten Menschenrechte die Chance, gelebt zu werden.

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