(hewi/bsk-pr) Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.
Damit wird für schwerbehinderte Reisende durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich.
Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen werden entsprechend angepasst. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden bleibt unverändert bestehen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen, die sowohl die Verkaufsberatung im personalbedienten Verkauf als auch die Fahrkartenkontrolle im Zug erheblich vereinfachen:
Ab dem 01. September 2011 wird
für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises
· für schwerbehinderte Menschen (grün/orange)
· zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehrs (grün/orange)
sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:
Schwerbehinderte Menschen
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Schwerkriegsbeschädigte Menschen mit o. g. Ausweisen inkl. Merkzeichen „1.Kl.“
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU in der 1. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Hinweise:
· Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab o. a. Zeitraum nicht mehr die zuschlagpflichtigen D-Züge nutzen.
· Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.
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