
(BSK-pr) Vor fast genau zwei Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Seither ist sie geltendes Recht. Was bedeutet das konkret für Menschen mit Behinderung und was sind die nächsten Schritte zur Umsetzung? Dieser Frage ging Frank Kissling, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg bei zwei Informationsveranstaltungen in Krautheim auf den Grund.
Fast 200 Teilnehmer, darunter Mitarbeiter des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter, der Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Bewohner des Eduard-Knoll-Wohnzentrums wurden von Frank Kissling über die Chancen und Möglichkeiten der UN-BRK informiert. Kernthemen waren die Artikel der UN-BRK und ihre Auswirkungen auf das nationale Recht in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit.
Kissling erläuterte dabei auch den Begriff Inklusion als Grundgedanken der UN-BRK. „Die voll umfängliche Einbeziehung aller Menschen in die Gesellschaft von Anfang an ist das Leitbild der Übereinkunft“, betonte Kissling. Jedoch wird die vollständige Umsetzung ein langwieriger Prozess sein, „bei dem jeder der Beteiligten, also auch Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertreter, ihren Teil dazu beitragen müssen“, räumte Kissling ein.
Den Grundstein für diese Veranstaltung legte der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter im März vergangenen Jahres mit der Selbstverplichtungserklärung des Verbandes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Lesen Sie dazu auch den Artikel HIER
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