LSKS e.V. fordert Umsetzung der UN-Konvention

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LSKS e.V. fordert Umsetzung der UN-Konvention

Brief an den Ministerpräsidenten, den Chef der Staatskanzlei und die Landtagsfraktionen

LSKS fordert Umsetzung der UN-Konvention

dr. peter münzberg

(LSKS/mbg) Der Vorsitzende des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) im BSK, Dr. Peter Münzberg,  hat sich am 06.06.2011 an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, an den Chef der Staatskanzlei sowie an die Vorsitzenden der Fraktionen der CDU, der FDP, der LINKEN, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Forderung gewandt, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen zügig umzusetzen. Den Auftrag dazu hatte er in der Ordentlichen Mitgliederversammlung des LSKS am 28.05.2011 erhalten.

In den inhaltlich gleich lautenden Schreiben wird davon ausgegangen, dass trotz vieler guter Ergebnisse und Lösungen im Sinne von Teilhabe, Inklusion und Integration behinderter und chronisch kranker Menschen im Freistaat erhebliche Teile der UN-Konvention noch nicht Gegenstand des politischen und Verwaltungshandeln sind.

Unzureichende Gesetzesformulierungen und weitreichende Ausnahmeregelungen schränken u.a. die Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung von Teilhabe und Inklusion in den Bereichen Bauen, Wohnen, öffentlicher Personenennahverkehr, Lernen und Bildung, Kultur und Sport sowie auf dem Gebiet von Information und Kommunikation erheblich ein.

Der LSKS macht aber auch darauf aufmerksam, dass die erfolgreiche Umsetzung der UN-Konvention die Einbeziehung der behinderten und chronisch kranken Menschen, vor allem ihrer Vereinigungen, von ersten Tage an und auf gleicher Augenhöhe erfordert.

Ausgangspunkt könnte aus der Sicht körperbehinderter Menschen u.a. eine Neufassung der bestehenden Integrationsgesetzes in Gestalt eines die Kommunen einschließenden Teilhabe- und Inklusionsgesetzes sein.

Das könnte zugleich eindeutige Regelungen zur Sicherung der Interessenvertretung und der Mitwirkung der Betroffenen sowie der vom Freistaat für sie geschaffenen Gremien enthalten.

In dem Schreiben werden auch Gesetze und Verordnungen benannt, die in ihrer jetzigen Fassung den Forderungen der UN-Konvention noch nicht genügen.

Eine umfassenden Mitwirkung einschließlich der Wahrnehmung von Teilverantwortungen durch die Selbsthilfevereinigungen sollte gesellschaftlicher Konsens sein und sich auch in den Förderkriterien für die Vereine und Verbände widerspiegeln.