Nationaler Aktionsplan

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Nationaler Aktionsplan

Kein Umgang auf Augenhöhe beim Nationalen Aktionsplan

(bsk/ph-pr) Am morgigen Dienstag wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Stellungnahmen der Verbände zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entgegennehmen. Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., dass die Bundesregierung nun endlich, nach langer Ankündigung, einen Nationalen Aktionsplan verabschieden wird. Von einer angemessenen Beteiligung der Betroffenen kann im bisherigen Verfahren jedoch nicht die Rede sein. Einmal mehr wurde über die Köpfe der Menschen mit Behinderung hinweg entschieden.

Bereits am 26. März 2009 hat die Bundesregierung die UN-Konvention ratifiziert. Seit dem ist wenig passiert. Nun muss es auf einmal sehr schnell gehen. Zur Begutachtung der 174 Seiten des Aktionsplans blieben den Verbänden nur wenige Tage. Der BSK macht darauf aufmerksam, dass auf diesem Weg kein neuer Grundstein für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Politik und Verbänden gelegt werden kann. Menschen mit Behinderung müssen in allen Lebensbereichen die Chance zur Teilhabe bekommen. Dies gilt besonders für den nun stattfindenden politischen Prozess zur Schaffung des Aktionsplans. Die Richtlinien, welche die UN-Konvention vorgibt, werden auf diesem Weg von vornherein außer acht gelassen.

Gerne wird der BSK die Interessen seiner Mitglieder und aller Menschen mit Behinderung weiter vertreten, Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er dafür auch die Chance durch die Politik bekommt. Alle beteiligten Verbände setzen große Hoffnungen in den Aktionsplan. Nur mit dem entsprechenden gesellschaftlichen Rückhalt kann ein Umdenken in den Köpfen stattfinden: Weg von der Fürsorge- und Almosenmentalität der letzten Jahrzehnte, hin zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft durch Menschen mit Behinderung. Diese Chance darf nicht durch falsche Politik und Ministerialbürokratie vertan werden!