Zehn Jahre SGB IX

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Zehn Jahre SGB IX

Unionsfraktion im Bundestag blickt zurück auf zehn Jahre SGB IX

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(bsk/ph-pr) Vor bereits zehn Jahren verabschiedete der Bundestag das „Neunte Buch Sozialgesetzbuch“ (SGB IX) und die damit verbundenen Regelungen für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Aus diesem Anlass lud die CDU/CSU Bundestagsfraktion ein, um gemeinsam mit Verbandsvertretern zu diskutieren, wo das Gesetz erfolgreich angewendet wurde, aber auch wo es Verbesserungsbedarf gibt. An der Veranstaltung im Reichstagsgebäude in Berlin nahm für den BSK e.V. dessen sozialpolitischer Referent Maik Nothnagel teil.

Maria Michalk, Behindertenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion begrüßte zunächst alle Anwesenden und blickte, wie nachfolgend der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Karl Schiewerling, zurück auf die bisherigen Auswirkungen des SGB IX. Es gehe bei diesem Gesetz „keinesfalls um eine soziale Wohltat“, so Schiewerling. Leider müsse die Einstellung von großen Teilen der Bevölkerung gegenüber Menschen mit Behinderung noch immer verbessert werden. Zwar sei das SGB IX „ein Meilenstein für Betroffene“ gewesen, es habe sich jedoch auch gezeigt, dass es weiteren Bedarf zur Verbesserung gebe. Hier nannte Schiewerling besonders die Punkte Servicestellen und Persönliches Budget. Besonders bei letzterem gebe es noch immer große Bürokratiehürden, die es nun abzubauen gelte. Oft komme auch noch eine mangelhafte Beratung der Menschen mit Behinderung hinzu. Wichtig sei besonders, nicht mehr in „pauschalen Lösungen“ zu denken. Im Mittelpunkt müsse zu jedem Zeitpunkt der individuelle Bedarf des Menschen stehen. Leistungen sollten, wo immer möglich, „aus einer Hand“ kommen.

In seinen Ausführungen zum Thema SGB IX ging der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf unterschiedliche Aspekte der Behindertenpolitik ein. Diese lassen sich rückblickend jedoch auf wenige konkrete Punkte reduzieren. So stellte auch er die Servicestellen und deren Optimierungsbedarf in den Mittelpunkt. Arbeit und Wirkung der Stellen sei bis jetzt „noch nicht zufriedenstellend“. Ebenso vergehe noch zuviel Zeit, bis sich die jeweilige Frühförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auszahle. Diese „Komplexleistung“ müssen ebenfalls entbürokratisiert werden, so Fuchtel.

Einig waren sich die politischen Vertreter auf der Veranstaltung, dass das SGB IX durchaus Verbesserungen in der Behindertenpolitik und im Bereich Inklusion gebracht habe. Dort, wo es Verbesserungsbedarf gebe, werde man sich entsprechend an die Arbeit machen. Besonders mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Bestimmungen, sowie den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung, der die Konvention konkret umsetzen soll.