Dauerthema UN-Konvention

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Dauerthema UN-Konvention

„Eine Praxis mit Rampe ist nicht genug“

sanner

(bsk/ph-pr) Ein Arztpraxis, die von baulicher Seite her barrierefrei gestaltet ist, reicht bei weitem noch nicht aus. So lautete der einstimmige Tenor auf der Veranstaltung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. zum Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderung. Für den BSK e.V. vor Ort  waren die Vorsitzende des Landesverbands Berlin-Brandenburg Monika Matschke und der Sozialpolitische Referent des Verbands, Maik Nothnagel.

Motto des Abends im Berliner Rathaus war „Dauerthema UN-Konvention: Wie weiter?“, wobei ein Schwerpunkt auf Aspekten des Gesundheitswesens lag. Hierzu referierten Thorsten Stellmacher vom Projekt mobidat des Albatros e.V. und Rainer Sanner von der Berliner Behindertenzeitung. Die Barrierefreiheit von Arztpraxen sei mit einer Rampe oder einem Lift noch lange nicht gegeben, so Stellmacher in seinen Ausführungen. Es nütze Menschen mit Behinderung wenig, wenn sie zwar die Räume ihres behandelnden Arztes beispielsweise mit einem Rollstuhl erreichen könnten, dann jedoch nicht adäquat behandelt werden könnten, da die entsprechenden medizinischen Geräte nicht dafür ausgelegt sind. Anhand drastischer Beispiele machte Stellmacher die Situation deutlich. Auch Ursula Lehmann wusste aus eigener Erfahrung ähnliches zu berichten, so sei eine Mammographie nicht möglich gewesen, da das barrierefreie Gerät nicht vorgehalten wurde. Stellmacher berichtete weiter, dass es bereits vorgekommen sei, dass Menschen mit Behinderung geraten wurde, eine veterinärmedizinische Einrichtung aufzusuchen, da nur dort entsprechende Röntgengeräte vorgehalten würden, die auch für Rollstuhlfahrer geeignet seien.

Um jedoch die UN-Konvention ohne Abstriche auch im Bereich des Gesundheitswesens umsetzen zu können, sei es besonders wichtig, das medizinische Personal im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu schulen. Nur so könne eine individuelle Behandlung orientiert an den Bedürfnissen der Menschen gewährleistet sein. So habe es ebenfalls bereits Fälle gegeben, in denen zwar die Praxis wie auch die Geräte vorbildlich barrierefrei seien, Patienten jedoch abgewiesen wurden, da das Personal, wie sich später herausstellte, nicht in deren Umgang geschult war.

Eine Behandlung auf „Augenhöhe“ der Patienten mit Behinderung ist besonders wichtig. Dazu notwendig ist aber zunächst eine Haltungsänderung im gesamten Gesundheitswesen. Die dazu nötigen Leitlinien sind durch die UN-Konvention bereits klar vorgegeben, diese umzusetzen und einzuhalten ist nun die Aufgabe der zuständigen Stellen. Am Ende der Veranstaltung appellierte Maik Nothnagel an alle Anwesenden sich weiter persönlich zu engagieren, um zukünftig nicht mehr nur auf Politik reagieren zu müssen, sondern diese, wo immer möglich, auch selbst aktiv mit zugestalten. Nur so könne ein Wechsel der Sichtweise weg vom medizinischen und fürsorglichen Aspekt der Behindertenpolitik hin zur sozialen Teilhabe an der Gesellschaft stattfinden.