(ph/bsk-pr) Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat heute in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe vorgestellt. Ziel des Entwurfes ist es, das Menschenrecht von Menschen mit Behinderung auf Soziale Teilhabe an der Gesellschaft festzuhalten.
Dies sieht so auch die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., der die Arbeit am Entwurf auch maßgeblich finanziell unterstützt hat, wurde bei der Vorstellung durch seinen Bundesvorsitzenden Gerwin Matysiak sowie den Sozialpolitischen Referenten Maik Nothnagel vertreten.
Der vorgelegte Entwurf ist weit mehr als ein bloßer Denkanstoß für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Diese diskutiert aktuell über die Neugestaltung der Eingliederungshilfe. Augenmerk bei der Arbeit des FbJJ wurde besonders darauf gelegt, Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. „Bisherige Regelungen bezogen sich nur auf medizinische und unterhaltssichernde Leistungen“, so Horst Frehe, Sprecher des Forums bei der Vorstellung des Entwurfs vor der Bundespressekonferenz. Bei der anschließenden detaillierten Vorstellungen des Textes für die Verbände unterstrich Frehe, wie wichtig es ist, die Teilhabe von der jetzigen Grundsicherung fortzuentwickeln. Diese Sichtweise sei längst überholt. Einig waren sich alle Teilnehmer des Podiums darin, dass nun endlich auch die Soziale Teilhabe im Mittelpunkt stehen soll, ein wichtiger Punkt, der bis jetzt stark vernachlässigt wurde und nicht Teil des Denkens in der Gesellschaft war. Alle dazu nötigen Änderungen des Sozialgesetzbuchs IX finden sich im Entwurf wieder.
Die jetzige Form des Entwurfs ist nun Gegenstand weiterer Diskussionen in den Verbänden und anderen Beteiligten Stellen. Im kommenden Verfahren sollen dann auch die Parlamentarier sowie die Arbeits- und Sozialministerkonferenz über den Entwurf informiert werden. Ein konkreter Zeitplan wurde nicht genannt, im Gespräch wurde jedoch ein grober Rahmen von zwei Jahren erwähnt, bis zu dem es weitere konkrete Ergebnisse geben soll. Im günstigsten Fall könnte auch schon in der jetzigen Legislaturperiode ein Gruppenantrag der Parlamentarier für den Entwurf im Bundestag eingebracht werden. In allen Fällen wird es bis dahin in regelmäßigen Abständen immer aktualisierte Versionen des Entwurfs geben.
Die jeweils aktuelle Fassung des Gesetzentwurfes kann hier heruntergeladen werden.
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