
(bsk/ph-pr) Voraussichtlich am 20. April wird das Bundeskabinett die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes beschließen. Damit verbunden ist eine Liberalisierung des Fernbusverkehrs in Deutschland. Wie bereits vor einigen Wochen gemeldet, befürwortet der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. dieses Vorhaben grundsätzlich. Jedoch mit einer Ausnahme: Die UN-Behindertenrechtskonvention muss auch bei der Gesetzesnovelle angewendet werden. Die Barrierefreiheit für den gesamten Reiseweg muss zukünftig garantiert sein. Gerade für Menschen mit Behinderung stellt die selbstbestimmte Mobilität einen wichtigen Aspekt im Leben dar.
In diesem Zusammenhang wiederholt der Bundesvorsitzende des BSK, Gerwin Matysiak, seine Warnung an die Entscheidungsträger: „Die Europäische Union und Deutschland haben die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, in dem im Artikel 9 ausdrücklich barrierefreie Transportmittel zugestanden werden. Es ist demnach nicht akzeptabel, dass bei der Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes die Barrierefreiheit keine Berücksichtigung findet.“
Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hat noch am 12. April die Wichtigkeit des eigenen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention öffentlich betont. Würde die Novelle in der jetzigen Form beschlossen, stünde sie dieser Ankündigung entgegen. Der BSK ist der Ansicht, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung nicht hinter wirtschaftlichen Interessen und dem zweifelsohne wichtigen Umweltschutz des umweltfreundlichen Fernbusverkehrs zurückstehen dürfen. Der Inklusion muss hier ein ebenso großer Stellenwert eingeräumt werden.
Heino Brodschelm, Präsident des Landesverbands Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. kündigt für den Fall der neuen Regelung einen deutlich wirtschaftlicheren und umweltfreundlicheren Fernreiseverkehr an. „Wenn Fernbusse kommen, wird der Verkehr in Deutschland nicht nur vielfach preiswerter sondern auch grüner“, so Brodschelm. Die Aspekte des barrierefreien Reisens bleiben in der Meldung des Verbands leider unberücksichtigt. Der BSK wird daher auch im weiteren parlamentarischen Verfahren versuchen, die Regelung in seinem Sinne zu beeinflussen.
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