Bayern
(dpa/lby) Behinderte Kinder sollen vom nächsten Schuljahr an auf jede allgemeinbildende Schule in Bayern gehen können. Das sieht ein Gesetzentwurf aller fünf Fraktionen im Bayerischen Landtag vor, der am Dienstag in erster Lesung beraten werden soll. Die Schulen können demnach künftig außerdem ein neues Profil als sogenannte inklusive Schule entwickeln. So sollen sie gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besser anbieten können. Die Gesetzesänderung wurde durch die seit März 2009 verbindliche UN-Behindertenrechtskonvention nötig.
An den «inklusiven» Schulen sollen in den nächsten zwei Schuljahren 200 neue Lehrerstellen geschaffen werden, sagte der Vorsitzende des Bildungsausschusses, Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD), bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Montag. Er hatte auch die Arbeitsgruppe geleitet, die den Gesetzentwurf erarbeitet hat. Dafür sind rund zehn Millionen Euro im Doppelhaushalt vorgesehen.
Im Fachjargon heißt die Aufnahme behinderter Kinder an einer Regelschule «Inklusion». Die behinderten Schüler sollen an den entsprechenden Schulen nicht durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) gefördert werden, sondern durch fest an den Schulen eingebundene Lehrer für Sonderpädagogik und Heilpädagogen. Im Schuljahr 2009/2010 wurden etwa 17 300 Förderschüler an Regelschulen vom MSD betreut. Im Herbst sollen rund 30 bis 40 Schulen mit dem Profil «Inklusion» starten. Sie sollen als Vorbilder für andere Schulen dienen.
«Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen», heißt es im Gesetzentwurf. Somit können die Eltern künftig selbst entscheiden, ob ihr Kind eine Regel- oder Förderschule besucht. Drei mögliche Formen des gemeinsamen Lernens sind vorgesehen: Kooperationsklassen mit gemeinsamem Unterricht, Partnerschaften zwischen einer Klasse von einer Förderschule und einer allgemeinbildenden Schule sowie offene Klassen der Förderschulen, die auch Kinder ohne Förderbedarf besuchen können. Die bisherigen Förderschulen sollen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Sie sollen die allgemeinbildenden Schulen bei der Integration der behinderten Kinder unterstützen.
Nach Angaben des Kultusministeriums gehen derzeit rund 23 Prozent der Förderschüler gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in die Schule. Knapp 60 000 Schüler in Bayern gehen auf eine Förderschule, wie die Sonderschulen seit einigen Jahren heißen. Das sind rund 3,2 Prozent der etwa 1,8 Millionen bayerischen Schüler.
Pfaffmann bezeichnete den Gesetzentwurf als «Sternstunde des Parlamentarismus», da alle Fraktionen ihn gemeinsam erarbeitet haben. Günther Felbinger von den Freien Wählern betonte: «Durch den Gesetzentwurf wird niemand überfordert. Er nimmt auch die Menschen mit, die der UN-Konvention kritisch gegenüberstehen.»
Mit Fortbildungen sollen die Lehrer auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet werden. Zudem müssten Eltern und Kinder aufgeklärt und informiert werden, um bestehende Ängste und Vorurteile abzubauen. Einige Studien belegten, dass Kinder mit Förderbedarf in inklusiven Schulen besser lernen. Auch Kinder ohne Förderbedarf profitierten davon: Sie erhöhen ihre soziale Kompetenz.
Die Beauftragte für Behindertenpolitik, Irmgard Badura, teilte mit: «Bayern ist das einzige Land, in dem eine entsprechende Initiative aller Fraktionen auf den Weg gebracht wurde.» Auch Bildungsminister Ludwig Spaenle (CSU) lobte den Entwurf als «herausragenden Beschluss für mehr Chancengleichheit behinderter und nichtbehinderter Menschen». Das neue Schulprofil «Inklusion» soll schrittweise umgesetzt werden.
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