(hh/bsk-pr) "Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen", betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich des bevorstehenden Starts der Kampagne "Deutschland wird inklusiv - wir sind dabei!". Hubert Hüppe wird im Rahmen der Kampagne bis 2013 inklusive Beispiele in ganz Deutschland vor Ort auszeichnen. Zum Start der Kampagne lädt der Behindertenbeauftragte herzlich zur Auftaktparty ein: Konzert und Party mit "The Living Music Box", Freitag, 25. März 2011, ab 19:30 Uhr, Kleisthaus, Mauerstraße 53, 11017 Berlin.
Für Musik sorgt die Band "Living Music Box", die aus den beiden blinden Musikern Carsten Schnathorst und Torsten Graf besteht. Zu ihrem vielfältigen Programm gehören Lieder von den Ärzten bis hin zu den Bee Gees. Außerdem wird Hubert Hüppe, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Inklusionsbeirats, erste inklusive Beispiele mit einer Urkunde auszeichnen. Die Beispiele sind der "Landkarte der inklusiven Beispiele" (www.inklusionslandkarte.de) entnommen, auf der gleichzeitig mit dem Kampagnenstart die ersten vom "Inklusionsbeirat" ausgewählten Beispiele veröffentlicht werden.
Die Kampagne soll einen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinbildung gemäß Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention leisten: Inklusion und die Möglichkeiten ihrer praktischen Umsetzung in Deutschland werden bekannt gemacht. "Inklusion funktioniert, dafür gibt es schon heute Beispiele an vielen Orten in Deutschland. Dies soll durch die Kampagne deutlich werden", so Hubert Hüppe. Am Nachmittag des 25. März 2011 besucht Hubert Hüppe einige Berliner Inklusionsbeispiele und startet damit seine Inklusionstour durch Deutschland. Welche inklusiven Beispiele besucht werden, wird in Kürze unter www.inklusionslandkarte.de bekannt gegeben.
Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, die Rahmenbedingungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Das bedeutet, dass alle Menschen selbst darüber entscheiden dürfen, wie sie leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Gesellschaft muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Angebote für nichtbehinderte Menschen selbstverständlich auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Beim Behindertenbeauftragten ist die Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet, die aus einem Inklusionsbeirat und Fachausschüssen besteht und die Umsetzung der Konvention begleitet und fördert. Der Inklusionsbeirat wird mehrheitlich aus Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache gebildet."
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