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Menschen mit Behinderung bei Hartz IV gleichstellen

(hh/bsk-pr) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, fordert eine schnelle Überprüfung der Regelsätze für erwerbsgeminderte behinderte Menschen über 25 Jahren. „Die Prüfung darf nicht eine Ewigkeit dauern. Wir sollten zügig eine Entscheidung treffen, bevor die ersten Kläger vor die Sozialgerichte ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Tagesspiegel. Das Risiko, dass ein Gericht die aktuelle Regelung kippt, hält Hüppe für gegeben. „Es ist weder nachvollziehbar noch gerecht, dass behinderte Menschen schlechter gestellt werden als über 25-jährige Hartz-IV-Bezieher, die noch bei ihren Eltern wohnen“, sagte er.

Im Hartz-IV-Vermittlungsverfahren haben Regierung und Opposition vereinbart, die neue „Regelbedarfsstufe 3“ zu überprüfen. Danach sollen Behinderte, die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben, 291 Euro als Regelsatz erhalten. Das sind 80 Prozent des vollen Hartz-IV-Regelsatzes von 364 Euro, also 73 Euro im Monat weniger. Nicht behinderte Hartz-IV-Empfänger, die im Alter von über 25 Jahren noch bei ihren Eltern wohnen, erhalten hingegen 100 Prozent. Diese Ungleichbehandlung hält das Arbeitsministerium für gerechtfertigt, weil es Sonderregelungen wie zusätzliche Zahlungen bei schweren Gehbehinderungen gebe. Außerdem könnten Betroffene bei den Sozialhilfeträgern den vollen Regelsatz beantragen, wenn dies wirtschaftlich begründet ist.