Gesetzesvorlage diskriminiert Menschen mit Behinderung

(bsk-pr) „Nach den uns vorliegenden Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium zur sogenannten Fernbusrichtlinie, wird Barrierefreiheit, die Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention ist, in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften, nicht berücksichtigt“, kritisiert Gerwin Matysiak, Vorsitzender im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Vielmehr soll bei der jetzigen Anpassung nur die Umsetzung des Koalitionsvertrages Berücksichtigung finden. Da dieses Vorhaben laut Aussagen des Bundesverkehrsministeriums "eilbedürftig" ist, sollen nur zwei Themen Berücksichtigung finden. So soll nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, „in der Hauptsache die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an den europäischen Rechtsrahmen“ geregelt werden. „Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen“.
Für Gerwin Matysiak ist dieses Versäumnis untragbar: „Die Europäische Union und Deutschland haben die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, in dem im Artikel 9 ausdrücklich barrierefreie Transportmittel zugestanden werden.
Es ist demnach nicht akzeptabel, dass bei der Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes die Barrierefreiheit keine Berücksichtigung findet.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt zurzeit in Absprache mit den anderen Bundesministerien den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Alleine aus diesen Gründen muss bei der geplanten Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes die Barrierefreiheit und die Zugänglichkeit für behinderte Menschen Berücksichtigung finden.
„Der BSK fordert die Bundesregierung auf, bei der geplanten Anhörung zum Referentenentwurf die Barrierefreiheit und Mobilität behinderter Menschen zu berücksichtigen. Der BSK will als Selbsthilfeverband an dieser Anhörung teilnehmen, um das Recht auf Barrierefreiheit einzufordern, was als Menschenrecht für Menschen mit Behinderung durch die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert ist“ betont Gerwin Matysiak.
Hier können Sie den Referentenentwurf als pdf-Datei herunterladen
Hier können Sie ein persönliches Beschwerdeschreiben an das Bundesministerium herunterladen, ausfüllen und abschicken
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