(LSKS-mbg/bsk-pr) Als erster Träger der Rehabilitation bereitet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für ihren Tätigkeitsbereich einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor.
Die dazu im Entwurf des "Aktionsplanes der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" konzipierten Handlungsfelder und beabsichtigten Realisierungsschritte wurden am 08.02.2011 in einem Workshop in Dresden erläutert und diskutiert.
Teilnehmer an der Veranstaltung waren neben DGUV-Repräsentanten Vertrteter der Leistungserbringer und Vertreter von Vereinigungen behinderter Menschen. Für den BSK nahm an dieser Veranstaltung der sächsische BSK-Landesvorsitzende (LSKS) Dr. Münzberg teil.
Der in der Eröffnung und Begrüßung von Dr. Breuer formulierte Slogan "wer seine Leistungen für gut hält blockiert den Weg zum besser" spiegelte sich in drei Eingangsvorträgen, in den Beratungen der fünf Arbeitsgruppen sowie in den Plenardiskussionen eindrucksvoll wider.
In Mittelpunkt standen dabei u.a. folgende Überlegungen:
Diese Grundüberlegungen und der vorbereitete Entwurf des Aktionsplanes der DGUV bildeten die Basis der Diskussion in den Arbeitsgruppen
am Nachmittag.
Dabei standen die Präzisierung der im Entwurf des Aktionsplanes enthaltenen Einzelmaßnahmen, insbesondere die unterschiedlichen Formen der Einbeziehung der von Behinderung Betroffenen und Problemkreise wie
dargestellt wurden.
Die DGUV wird die im Workshop zusammengetragenen Hinweise, Ergänzungen und Präzisierungen in den Aktionsplan einbeziehen und ihn in ihren Reihen allen Beteilgten erläutern, um sie zur konsequenten Umsetzung der Ziele anzuregen.
Darüber hinaus soll die Umsetzung durch Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Staat und den kommunalen Gremien, durch Übermittlung von Vorschlägen und Forderungen abgerundet werden.
Gegenwärtig unklar ist, in wie weit die anderen Träger der Rehabilitation, insbesondere die Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung der Initiative der DGUV folgen und vergleichbare Aktivitäten einleiten.
Im weiteren Verlauf der Befassung mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bleibt u.a. die Frage an den Gesetzgeber, in wie weit die DGUV analog zur Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung verpflichtet werden kann, über den Behindertensport hinaus Projekte und Vorhaben der Selbsthilfevereinigungen zur Umsetzung der Konvention auch finanziell zu fördern.
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