Europäischer Parkausweis

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Europäischer Parkausweis

Parkerleichterung

parkausweis

(par-cz/bsk-pr) Seit dem 01.01.2001 wurde auf Empfehlung der Europäischen Union ein europaweit einheitlicher Ausweis für schwerbehinderte Menschen eingeführt, die Parkerleichterungen aufgrund von außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blindheit in Anspruch nehmen können.

Die Übergangsfrist von 10 Jahren ist am 31.12.2010 abgelaufen. Ab dem 01.01.2011 gelten die europaweit einheitlichen Ausweise. Der Ausweis kann bei den Verwaltungen beantragt werden, die bisher auch die Parkausweise ausgestellt haben.