
HANNOVER. Karl Finke, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte und Vorstandsmitglied im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., erklärt anlässlich des Tages der Menschenrechte:
„Die für Deutschland verbindliche UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist neben der Sozial- und Freiheitscharta nicht nur eine weitere Menschenrechtskonvention, sondern sie ist die erste Konvention, die sich zum Ziel gesetzt hat, endlich die für alle Menschen geltenden Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. Die BRK begründet konkreten Handlungsbedarf. In Deutschland sieht sie diesen vor allem in den Bereichen gemeinsame Beschulung, eigenständige Wohn- und Lebensformen, Integration in das Arbeitsleben sowie optimale Versorgung in Gesundheit, Rehabilitation und Teilhabe am Sport. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass die Staaten verpflichtet sind, selbst aktiv zu werden, um diese Ziele zu erreichen“, so Karl Finke.
Direkte Teilhabe muss immer noch in das Bewusstsein der Gesellschaft getragen werden. Deshalb ist eine wichtige Verpflichtung aus der BRK, eine breite Aufklärung zu den Inhalten dieser Konvention und deren eindeutigen Aussagen zu behinderten Menschen als mündigen Mitentscheiderinnen und Mitentscheidern zu organisieren. Es ist wichtig zu erkennen und vor allem anzuerkennen, dass behinderte Menschen bei allen Entscheidungen von vornherein mitentscheiden müssen. Karl Finke stellt fest: „Die Zeit des ‚Für’ ist nun vorbei. Ein kooperatives Miteinander ist die Basis einer neuen Gesellschaftspolitik, wie sie die BRK einfordert“.
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