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Europäische Strategie

Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung

(he-par/bsk-ce) In der Europäischen Union (EU) hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen, die wegen umwelt- und einstellungsbedingter Barrieren an einer vollen Teilhabe an der Gesellschaft und Wirtschaft gehindert werden. Nun hat die Europäische Kommission eine neue Strategie angenommen, die diese Hindernisse aus dem Weg räumen soll. Sie zeigt auf, was von der EU und ihrer Mitgliedstatten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderung uneingeschränkt von ihren Rechten gebrauch machen können. In den kommenden 10 Jahren sollen Maßnahmen wie die gegenseitige Anerkennung von Behindertenausweisen, die Förderung behindertengerechter Normung oder die gezielte Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen durchgesetzt werden. Neben einem unschätzbar hohen gesellschaftlichen Nutzen dürften diese Aktionen auch die europäische Wirtschaft ankurbeln.

„Meine Vision ist ein wirklich barrierefreies Europa für Menschen mit Behinderungen im Jahre 2020.“ Mit dieser Aussage lässt Vivian Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft keine Zweifel an ihrer Zielsetzung. Im Zentrum der Strategie steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren.

Hauptmaßnahmen sind unter anderen:

Zugänglichkeit: Nutzung der Normen, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EU-Marktes für Hilfsmittel.

Teilhabe: Es soll gewährleistet werden, dass Behindertenausweise und sonstige Ansprüche anerkannt werden. Die Verwendung von Gebärdensprache und Brailleschrift bei Wahlen oder im Umgang mit EU-Behörden muss erleichtert werden. Webseiten und urheberrechtlich geschützte Werke – beispielsweise Bücher – in zugänglichen Formaten müssen gefördert werden.

Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass EU-Programme und Finanzhilfen in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang sind, für die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen für professionelle und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung von Finanzierungssystemen für die persönliche Betreuung genutzt werden.

Verstärkte Zusammenarbeit: Schaffung eines Forums für den Austausch von Informationen und die Koordinierung von Maßnahmen zwischen den Mitgliederstatten und der Zivilgesellschaft.

Sensibilisierung: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Behinderung und behindertengerechte Einrichtungen.

Datenerfassung und Überwachung: Gewährleistung besserer Informationen über die Situation der Menschen mit Behinderungen in Europa und die Hindernisse, die den alltag erschweren.

Die Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 umfasst eine Liste konkreter Maßnahmen mit einem Zeitplan für Ihre Umsetzung. Die Komplette Liste unter folgendem Link: