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Europäische Strategie

Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen

 Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie angenommen, die Hindernisse für Menschen mit Behinderungen im Alltag aus dem Weg räumen soll. Die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ zeigt auf, was von Seiten der EU und der Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Im Zentrum der EU-Strategie steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen, und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren.

Hauptmaßnahmen sind:  

Zugänglichkeit: Nutzung der Normung, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EU-Marktes für Hilfsmittel. Dieser Markt dürfte, wie die Erfahrung in den Vereinigten Staaten zeigt, in den nächsten Jahren erheblich anwachsen.  

Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen müssen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen. Daher ist zu gewährleisten, dass Behindertenausweise und sonstige Ansprüche anerkannt werden. Die Verwendung von Gebärdensprache und  Brailleschrift bei Wahlen oder im Umgang mit EU-Behörden muss erleichtert werden. Webseiten und urheberrechtlich geschützte Werke - z.B. Bücher - in zugänglichen Formaten müssen gefördert werden.

Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass die EU-Programme und Finanzhilfen in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang sind, für die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen für professionelle und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung von Finanzierungssystemen für die persönliche Betreuung genutzt werden.  Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (im Rahmen der hochrangigen Gruppe „Behinderungsfragen“) und der Zivilgesellschaft: Schaffung eines Forums für den Austausch von Informationen und die Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere in der Frage der Übertragbarkeit von Ansprüchen, wie z.B. in Bezug auf die persönliche Betreuung.  

Sensibilisierung: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Behinderung und behindertengerechte Einrichtungen, z.B. durch die Verleihung eines europäischen Preises für gut zugängliche Städte.  

Datenerfassung und Überwachung: Gewährleistung besserer Informationen über die Situation der Menschen mit Behinderungen in Europa und die Hindernisse, die ihnen den Alltag erschweren; Ermittlung erfolgreicher Unterstützungsstrukturen in den Mitgliedstaaten und Förderung solcher Strukturen. Diese Aktionen versprechen nicht nur einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen, sondern dürften auch die europäische Wirtschaft ankurbeln. So könnten sie den EU-Markt für Technik und Dienstleistungen für Behinderte fördern, dessen Jahresumsatz schon heute auf über 30 Mrd. Euro geschätzt wird. Weitere Informationen HIER