(bsk us/pr) Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten und völkerrechtlich verbindlich.
Der BSK fordert, dass auch Baden-Württemberg einen landeseigenen Aktionsplan zur UN-BRK erstellt und diesen dann konkret umsetzt. Bisher gibt es aber keine Anstrengungen dazu, so dass auch das Ziel der Inklusion in Baden-Württemberg nicht konsequent angegangen wird. Im Gegensatz zur Bundesregierung, die einen Aktionsplan bis zum Frühjahr 2011 vorlegen muss, gibt es diese Verpflichtung leider nicht auf Länderebene. Jedoch hat das benachbarte Rheinland-Pfalz bereits im Juni diesen Jahres einen landspezifischen Aktionsplan vorgestellt. Andere Bundesländer haben bereits angefangen, mit der Erstellung eines solchen Planes zu beginnen.
Baden-Württemberg ist hier leider noch nicht auf einem guten Weg: Einen Zeitplan für die Erstellung eines solchen Aktionsplanes unter der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und der Selbsthilfeverbände gibt es nicht.
Bis das der Fall ist, hat die Landesregierung und der Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Dieter Hillebrand noch viel zu tun.
Die Pressemeldung von Staatssekretär Dieter Hillebrand lesen Sie HIER
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