EU-Parkausweise

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EU-Parkausweise

Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Ab dem 1. Januar 2011 werden nur noch die „EU-Parkausweise“ anerkannt

(mfas-bw/bsk-pr) Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Dieter Hillebrand, weist darauf hin, dass sämtliche vor dem Jahr 2001 ausgegebenen Parkausweise zum Jahresende ihre Gültigkeit verlieren. „Wer ab dem 1. Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den sogenannten EU-Parkausweis“, so Dieter Hillebrand. Schon jetzt sollten sich Besitzer der alten Fassung um Ausstellung der neuen Parkberechtigung bemühen. Wer ohne diese oder mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parke, begehe eine Ordnungswidrigkeit.

Seit dem 1. Januar 2001 werden nur noch die EU-einheitlichen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausgegeben. Die bislang noch gültigen, aber seit Januar 2001 schon nicht mehr ausgegebenen alten blauen Parkausweise verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden tauschen den bisherigen Parkausweis gegen den neuen Parkausweis aus.