(bags/bsk-um) Wer noch einen alten Parkausweis für behinderte Menschen besitzt, sollte jetzt einen neuen beantragen. Denn die alten Parkausweise, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurden, verlieren bis zum Ablauf, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.
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