
(bsk-pr) Die von den Bundesländern geplante Streichung der Rundfunkgebührenbefreiung ab 2013 kritisiert Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter. „Für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung am öffentlichen Leben nur eingeschränkt oder gar nicht teilhaben können, muss eine GEZ-Befreiung unter allen Umständen erhalten bleiben“. Mit dem Wegfall der Befreiung würden die ohnehin schon durch Zuzahlungs- und Aufzahlungsregelungen im Gesundheitssystem benachteiligten Menschen überproportional belastet. „Der BSK fordert von den Bundesländern, die bisherige Regelung der Gebührenbefreiung für blinde, gehörlose und schwerbehinderte Menschen ohne Abstriche beizubehalten, weil dieser Personenkreis besonders auf die Informationsbeschaffung über diese Medien angewiesen ist“, betont Irmgard Winkler.
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