Halle (dpa/bsk-um) - Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt in der
Regel nur bei einer Neuerkrankung. Die Verschlechterung einer
bestehenden Krankheit gilt den meisten Vertragsbedingungen zufolge
als «vorhersehbar», daher zahlen die Unternehmen in solchen Fällen
nicht, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle erklärt.
In den Verträgen heißt dieser Punkt «unvorhersehbare schwere
Erkrankung». Viele Verbraucher verlassen sich den Angaben zufolge auf
den Schutz, den es dann aber nicht gibt. Daher landen Streitfälle
immer wieder vor Gericht.
© BSK e.V. 2007-2010 | W3C XHTML 1.0 | W3C CSS 2.0 | W3C WAI-AAA |