(bsk-us/pr)53% der Menschen wurden im Jahr 2009 aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert. Dies war ein Anstieg von 8% gegenüber dem Jahr 2008. Vor allem auf dem Arbeitsmarkt stellten 56% der Befragten in der EU (Quelle: Eurobarometer 317) infolge der Wirtschaftskrise eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung fest.
Um die Möglichkeiten des Diskriminierungsschutzes auch im BSK bekannt zu machen und zu stärken wurde mit über 20 Teilnehmern und Teilnehmerinnen in Krautheim eine Schulung zum Thema „Handlungskompetenz für Verbände“ veranstaltet. Die Referentinnen des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus Berlin Dr. Nina Althoff und Sera Choi stellten die verschiedenen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten anschaulich dar. Dabei wurden die Gerichts- und Beschwerdeverfahren sowohl im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) genau vorgestellt. Auch die Beteiligungsmöglichkeiten an internationalen Verfahren, besonders vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, wurden angesprochen.
Die praktische Arbeit stellte Daniel Bartel vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen vor. Hier konnte er auf seine Beratungsarbeit zurückgreifen und wertvolle Tipps geben.
Die Teilnehmenden konnten in Gruppenarbeiten ihre Erfahrungen darstellen. Dabei wurden bereits konkrete Aufgaben bzw. Projekte entwickelt, die in den nächsten Monaten vor Ort umgesetzt werden sollen. Ein erster Schritt wird die Sammlung von Diskriminierungsfällen aufgrund einer Behinderung sein. Dazu wird auf der Homepage des BSK in Kürze eine eigene Seite eingerichtet werden.
Weitere Infos unter:
institut-fuer-menschenrechte.de
ec.europa.eu/antidiscrimination (rechts oben kann die Deutsche Sprache eingestellt werden)
Diese Veranstaltung wurde unterstützt von:
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