UN-Konvention

1. Sieger
Barrierefreies Ehrenamt
powered by
barrierefrei.de

UN-Konvention

UN-Konvention

Konkrete Schritte zur Umsetzung in Bildung und Wohnen bahnen sich an

karl finke

(gm-kf/bsk-pr) Niemand darf mehr gezwungen werden, in Einrichtungen zu leben, in denen er nicht leben möchte. Das stellte Karl Finke, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, heute klar. Diese Aussage findet sich in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch die jetzt von Einrichtungsträgern immer betonte Wahlfreiheit finde sich im Bezug auf Sonderwohnformen in der UN-Behindertenrechtskonvention  nicht. Diese Wahlfreiheit gäbe es nur, wenn es normal wäre, dass regelmäßig nichtbehinderte Menschen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen einziehen und dort wohnen.  "Den richtigen Weg", so Finke, "geht die Diakonie in Niedersachsen, die an drei Standorten (Himmelsthür, Celle und Rotenburg) einen Konversionsprozess begonnen hat und so zunehmend mehr Menschen mit Behinderungen das Leben in Wohnungen in der  jeweiligen Region ermöglicht. 

Auf Einladung Finkes waren heute Fachleute aus ganz Niedersachsen in Hannover zu einer Fachtagung zusammengekommen. "UN-Behindertenrechtskonvention - wo stehen wir in Niedersachsen", so eröffnete Finke die Veranstaltung. Herr Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, referierte zum Thema: "Die UN-Behindertenrechtskonvention - Umsetzung in Bund, Ländern und Gemeinden", Herr Dr. Peter Wachtel aus dem Niedersächsischen Kultusministerium zum Thema: "Aktueller Stand und Perspektiven der Umsetzung auf Kultusministerebene". Die rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Chance, um über Fragen und Herausforderungen zu diskutieren. Dabei standen die Handlungsfelder "eigenständiges Wohnen" und ein "inklusives Bildungssystem" im Mittelpunkt des Dialogs.

Mit der Anerkennung der UN-Konvention ist Deutschland die Verpflichtung eingegangen, ein inklusives Bildungssystem (Art. 24) einzuführen. Dieser Verpflichtung kann in Niedersachsen nur nachgekommen werden, wenn ein generelles Umdenken, ein Wechsel der pädagogischen Perspektiven in der Gesellschaft  und an allen Schulen  von bisherigen Sonderschulen zum konsequenten gemeinsamen Unterricht   stattfindet. Denn Inklusion fordert mehr als nur Toleranz. Sie schätzt vielmehr die Verschiedenheit und sieht sie als Bereicherung an. Inklusion setzt einen gezielten und gewollten Umgang mit der Vielfalt voraus.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein solides Fundament für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Jetzt gilt es, durch die Mitbestimmung behinderter Menschen (Art. 29) die Vorgaben der Konvention in Niederachsen umzusetzen", so Finke.