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Wahl- und Geschäftsordnung für den Vorstand neu erarbeitet

Hauptausschuss

(BSK/LSKS/mbg/um) Am 27. März 2010 tagte der Hauptausschuss des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) in Krautheim. Im Mittelpunkt standen – entsprechend dem Auftrag des Bundesvorstandes – die Neufassung der „Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes, des Vorsitzenden, seiner Stellvertreter und des Schatzmeisters im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.“ sowie die „Geschäftsordnung  für den Vorstand“.
Die Überarbeitung war insbesondere erforderlich geworden, um die Neuregelungen der von der Delegiertenversammlung im November 2009 beschlossenen Vereinssatzung in die vorgenannten Dokumente einzuarbeiten.

Die Aufgabe konnte durch Unterstützung der BSK-Geschäftsstelle in einer sehr konstruktiven Atmosphäre gelöst werden. Nach redaktioneller Bearbeitung durch die Geschäftsstelle und abschließender Prüfung durch die Sitzungsteilnehmer werden die Neufassungen der Wahlordnung und der Geschäftsordnung dem Bundesvorstand und in der Folge der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Zusätzlich hatte der Vorstand den Hauptausschuss beauftragt, die Kandidatengewinnung zur Neuwahl des BSK-Vorstandes vorzubereiten.

Diese Aufgabe konnte nur teilweise gelöst werden, weil der ursprünglich vom Hauptausschusses im Satzungsentwurf unterbreitete Vorschlag nicht bestätigt worden: Dieser Vorschlag sah eine Direktwahl der Vorstandsmitglieder unmittelbar in der Delegiertenversammlung vor und zwar in der Reihenfolge Vorsitzende/r, Stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister/in und weitere Vorstandsmitglieder.
Der Beschluss, den Vorstand weiterhin im Block zu wählen und ihm die Funktionsverteilung zu überlassen, schließt u.a. die Formulierung entsprechender Vorgaben zur Auswahl von Kandidaten für den vertretungsberechigten Vorstand aus.
Der Hauptausschuss konnte daher nur allgemeine Anforderungen für die zu gewinnenden Kandidatinnen und Kandidaten diskutieren. Er empfahl, die Mitglieder des amtierenden Vorstands und der Delegiertenversammlung bezüglich einer Kandidatur zu befragen. Außerdem soll die Zusammenkunft am 16. April 2010 in Duderstadt genutzt werden, um die Landesvorsitzenden und Landesvertretungen mit der Gewinnung geeigneter Vorstandskandidatinnen und –kandidaten zu beauftragen.