
(bsk/um-pr) Der BSK verpflichtet sich, die UN-Behindertenrechtskonvention für sich und seine Einrichtungen als verbindlich umzusetzen. „Was wir von der Politik und der Gesellschaft auf den Ebenen von Bundesländern und Kommunen fordern, gilt für uns, die Behinderten- und Selbsthilfegruppen zunächst einmal auch selbst“, sagte der Leiter der Vorstandssitzung des BSK, Erhard Hentschel. Aufgrund dieser Aussage hat der BSK auf seiner Sitzung am 26./27. Februar 2010 in Krautheim beschlossen, die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention auch für den BSK selbst sowie dessen Einrichtungen zu übernehmen. Glaubwürdigkeit beginnt beim eigenen gesellschaftlichen Handeln und damit, dass man eine inklusive Gesellschaft auch bei sich verwirklicht, das war übereinstimmende Meinung aller Vorstandsmitglieder.
Krautheim zum Modell inklusiven politischen Wirkens und inklusiven Miteinanders im ländlichen Raum zu machen, das ist das Ziel des BSK. Ein wesentlicher Punkt der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist beim BSK selbstverständlich: Der Vorsitz des BSK sowie alle wesentlichen Funktionen im Vorstand und anderen Gliederungen werden schon jetzt von behinderten Menschen selbst wahrgenommen. Entsprechend ist in der BSK-Geschäftsstelle in Krautheim jeder vierte Arbeitplatz von einem behinderten Mitarbeiter besetzt.
Behinderte Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache, das ist kein Thema beim BSK. Unser Wohnzentrum in Krautheim wird durch zwei wesentliche Säulen ergänzt: Durch einen Neubau wird selbstbestimmtes, betreutes Wohnen nach derzeitig modernsten teilhabeorientierten Vorstellungen verwirklicht. Bestandteil dieses Konzeptes ist es, parallel hierzu in der Stadt Krautheim barrierefreie Wohnungen anzumieten und somit eigenständiges Wohnen unabhängig von den Angeboten des BSK zu verwirklichen. Ziel ist es, dieses Angebot durch einen Integrationsbetrieb zu ergänzen, der es Körperbehinderten in Krautheim ermöglicht, sich weiter zu qualifizieren und eine gerechte Entlohnung zu erreichen.
„Wir werden die UN-Behindertenrechtskonvention Punkt für Punkt durcharbeiten und auf die Strukturen des BSK übertragen. Wie rufen alle Sozial- und Behindertenverbände dazu auf, nicht nur von Dritten zu fordern, sondern durch eigenes Handeln gesellschaftliche Vorbildfunktion auszuüben. Wir vom BSK sind dazu bereit“, erklärte Erhard Hentschel abschließend.
Konvention in leichter Sprache
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in "Leichte Sprache" übersetzt worden und kann als Publikation beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt werden. Die Übersetzung in leichte Sprache ist kein offizielles Dokument. Sie soll vor allem Menschen mit kognitiver Behinderung helfen, die Konvention zu verstehen. Neben der Broschüre gibt es eine Veröffentlichung, die bereits auf DVD angeboten wird. Die Broschüre kann unter folgendem Link bestellt werden: http://www.bmas.de/portal/41694/property=pdf/a729__un__konvention.pdf
Foto oben: Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende, unterzeichnet die Selbstverpflichtungserklärung im Beisein der BSK-Vorstandsmitglieder Karl Finke, Erhard Hentschel, Anita Reichert und Bernhard Endres (von links)
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