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BSK lehnt Einsatz von Körperscannern ab

irmgard winkler

(bsk-pr) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter lehnt den Einsatz von Körperscannern auf Flughäfen ab. „Die Verwendung dieser Geräte ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Menschen mit Körperbehinderung, ungeachtet der gesundheitlichen Risiken beim Einsatz der Mikrowellen“, stellt Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende im BSK e.V. fest. Bei der Verwendung der Körperscanner werden sowohl Herzschrittmacher, als auch künstliche Hüftgelenke, Prothesen und künstliche Darmausgänge  am Monitor sichtbar gemacht.

„Das lehnen wir ab, da es eine erhebliche Verletzung der Intimsphäre der betroffenen Personen bedeutet“, bemerkt Irmgard Winkler.  Nach wie vor unklar ist auch die gesundheitliche Belastung durch die Bestrahlung mit Mikrowellen im Tetrahertz- oder Millimeterbereich. „Es fehlen medizinische Langzeitstudien, die eine Schädigung der Organe oder implantierter medizinischer Geräte, wie Herzschrittmacher oder Prothesen ausschliessen“ betont Irmgard Winkler. Für Rollstuhlfahrer ist diese Technologie noch völlig unausgereift und deshalb ungeeignet. „Der Körperscanner würde bei einem Rollstuhlbenutzer sofort Alarm geben, weil das Hilfsmittel aus Metall und Kunststoffen besteht“, sagt Irmgard Winkler.

Daher fordert der BSK von den politischen Entscheidungsträgern,  sich umgehend  gegen die Einführung von Körperscanner auszusprechen und nach alternativen Sicherheitsmethoden zu suchen, die Menschen mit Behinderung und Chronisch Kranke nicht benachteiligen.