ÖPNV: Erhalt der Freifahrten

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ÖPNV: Erhalt der Freifahrten

Baden-württembergische Landesregierung stellt Nachteilsausgleich in Frage

BSK fordert Erhalt der Freifahrten

(bsk/iwi-um) – Die baden-württembergische Landesregierung will im Bundesrat eine Kürzung bzw. Abschaffung der Freifahrtberechtigung für mobilitätsbehinderte Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Dagegen wehrt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

„Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention in diesem Jahr hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Mobilität als Grundbedürfnis anzuerkennen. Bis es für schwerbehinderte Menschen einen flächendeckenden barrierefreien ÖPNV gibt, sind die Betroffenen auf einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich in Form von Freifahrten angewiesen“, stellt Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende im BSK fest.  

Diesen Nachteilsausgleich stellt die baden-württembergische Landesregierung erneut in Frage und erteilt an das Sozialministerium einen Prüfauftrag bezüglich einer Initiative auf Bundesebene zur "Abschaffung der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV".

Der BSK hatte den neuen Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, sowie die Landesbehindertenbeauftragten aller 16 Bundesländer noch vor dem Weihnachtsfest aufgefordert, sich für den Erhalt der Freifahrten für mobilitätsbehinderte Menschen einzusetzen.

„Wir erwarten, dass sich der Bundes- und die Landesbehindertenbeauftragten dafür einsetzen, dass mobilitätsbehinderte Menschen wegen der angespannten finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte nicht die Folgen der Sparzwänge tragen müssen“, sagte Irmgard Winkler.  

Info:

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, haben nach § 145 SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Mit dieser Regelung sollen behinderungsbedingte Nachteile abgemildert und der Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation erleichtert werden.