Personennahverkehr

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Personennahverkehr

Keine Abschaffung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für schwerbehinderte Menschen

(bsk/iwi-pr) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder blind sind, haben nach § 145 SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Mit dieser Regelung sollen behinderungsbedingte Nachteile abgemildert und der Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation erleichtert werden.

Mit dieser Begründung beantragte die SPD-Fraktion des baden-württembergischen Landtages am 18.11.2009 eine Überprüfungdurch ihre Landesregierung, weil in den jüngsten Beratungen über den Landeshaushalt die baden-württembergische Landesregierung diesen Nachteilsausgleich erneut in Frage gestellt hatte.

Hier finden Sieals pdf-Datei die Anfrage und die Antwort der Landesregierung vom 10.12.2009