
(DPWV/bsk-iwi) Die Mitgliederversammlung der Aktion Mensch (AM) hat am 17.12.2009 neue Richtlinien verabschiedet, die zum 01.01.2010 in Kraft treten. Mit der Überarbeitung und Neufassung sollen die Vorgaben und Förderbedingungen für Antragsteller transparenter und nachvollziehbarer werden. Deshalb sind die Richtlinien deutlich kürzer gefasst und enthalten die Grundsätze, die für alle Antragstellungen und Antragsteller auf Mittel der Aktion Mensch Lotterie gelten. Die verschiedenen Förderbereiche sind in einer gesonderten Fördertabelle enthalten, um die Förderanteile und die -möglichkeiten übersichtlich darzustellen. Die besonderen Bedingungen in den drei Bereichen der Basisförderung (Investitionen, Projekte, Starthilfe, Bildung, Ferien), der Impulsförderung (Arbeit, Osteuropa) und der Kinder- und Jugendhilfe (Projekte, Starthilfen) sind in jeweiligen Merkblättern niedergelegt.
Neu ist, dass ab 01.01.2010 nach der Bewilligung ein Fördervertrag zwischen der Aktion Mensch und der Organisation abgeschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten nach der Bewilligung von der Nachweisführung über die Abschreibungsfristen bis hin zum Mittelverfall und zur Rückzahlungsverpflichtung.
Vor dem Hintergrund, dass sich die öffentliche Hand aus der Finanzierung von Investitionen in der Behindertenhilfe zurückzieht und mit zunehmender Tendenz das Antragsvolumen der Aktion Mensch wächst, sehen die neuen Richtlinien außerdem Veränderungen in der Förderung vor.
Im Einzelnen werden u. a. künftig
1. Investitionen im Bereich "Wohnen" nur noch mit einem Zuschuss von bis zu 110.000 € oder nur noch mit einem Zinszuschuss der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe auf ein Kapitalmarktdarlehen von bis zu 600.000 € gefördert.
2. Investitionen in Sonderkindergärten und Sonderschulen nicht mehr gefördert.
3. Investitionen für Werkstätten für behindert Menschen (WfbM) in den alten Bundesländern mit einem Zinszuschuss der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe auf ein Kapitalmarktdarlehen von bis zu 500.000 € nicht mehr gefördert.
4. Zuschüsse für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen von 80 % auf 70 % reduziert.
5. Neuanträge auf neue Starthilfen von 5 auf 4 Jahre Laufzeit reduziert.
Weitere Änderungen können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen.
Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben vom 28. 08.2009 weist die Aktion Mensch noch einmal darauf hin, dass die Anträge auf Förderung von Investitionen in Wohneinrichtungen, die nach dem 27.08.2009 gestellt wurden, nun nach den neuen Richtlinien bearbeitet werden müssen.
Die Aktion Mensch wird die Richtlinien, die Fördertabelle, den Fördervertrag und die Merkblätter zeitnah ab 01.01.2010 auf Ihrer Homepage einstellen. Antragsteller erhalten ab dem 01.01.2010 die Unterlagen im Rahmen ihrer Online-Antragstellung jeweils antragsbezogen zur Verfügung gestellt. Da die allgemeinen Informationen über die Förderung umfassend und barrierefrei in die Homepage der Aktion Mensch eingepasst werden müssen, entsteht hierfür ein höherer Überarbeitungsbedarf. Deshalb werden sämtliche Informationen auf der Homepage der Aktion Mensch erst Mitte Januar zur Verfügung stehen: www.aktion-mensch.de
Die BSK-Gliederungen finden die neuen Dokumente und Formblätter im geschlossenen Benutzerbereich der BSK-Homepage. Die Zugangsdaten können über die Geschäftsstelle, Michael Pinter, Tel.: 06294 4281 42 erfragt werden.
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