Wachstumsbeschleunigung

Wachstumsbeschleunigung

Bundesrat macht den Weg für Wachstumsbeschleunigung frei

(bsk/iwi-pr) Das Gesetz soll dazu beitragen, den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden. Hierzu dienen unter anderem Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts, um neue Impulse für einen stabilen Aufschwung zu setzen.

Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern sind die Erhöhung der Freibeträge für Kinder von 6024 auf 7008 Euro und des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro vorgesehen. Zugleich beseitigt das Gesetz Wachstumshemmnisse im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch entsprechende Steuererleichterungen.

Außerdem senkt es den Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe auf sieben Prozent ab und soll die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Biokraftstoffen in Deutschland durch steuerliche Entlastungen sicherstellen.

Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz). Drucksache 865/09 (Beschluss)