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Auch Busreisende bekommen mehr Rechte

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(dpa/bsk-pr) Auch Busreisende in der Europäischen Union bekommen jetzt mehr Rechte. Die EU-Verkehrsminister einigten sich am Donnerstag in Brüssel darauf, nach den Rechten für Flugreisende und Zugfahrer auch europaweit einheitliche Regelungen für Busreisende einzuführen. So sollen Benutzer von Bussen in allen 27 EU-Ländern den gleichen Anspruch auf Kostenerstattung haben, wenn sich Busse verspäten oder ausfallen. Das EU-Parlament muss dem Beschluss noch zustimmen, bevor die Mitgliedsstaaten die Verordnung in nationales Recht umsetzen können.

Die Regelungen werden grundsätzlich für Fahrten auf Fernstrecken und im Nahverkehr gelten. Jedoch sind ständige Ausnahmen für das regionale Busnetz der Mitgliedsländer möglich. Der deutsche Ressortchef Peter Ramsauer kündigte in Brüssel bereits an, eine solche Ausnahme für Deutschland zu beantragen: «Der getroffene Kompromiss ist für mich wenig zufriedenstellend.»

Neben Deutschland hatten sich unter anderem Großbritannien und die Niederlande gegen eine Ausweitung der Rechte für Busreisende ausgesprochen. Diese seien laut Ramsauer «im «Massenverkehr (...) nicht umsetzbar» und würden deutsche Betreiber «von heute auf morgen in praktische Unmöglichkeiten stürzen». Deutsche Busreisende im Nahverkehr können also nicht darauf hoffen, dass sie gemäß der EU- Verordnung bei großer Verspätung an der Haltestelle in angemessener Weise betreut und ihnen «Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen» serviert werden.

Gestärkt werden die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen: Sie müssen ohne Probleme mit Fernbussen fahren können. Neue Busbahnhöfe sollen zudem behindertengerecht gebaut werden, bei Renovierungen soll Barrierefreiheit sichergestellt werden. Die EU wird künftig eine Liste mit entsprechenden Haltestellen im Internet veröffentlichen.

Die Rechte für Flugreisende sind in der EU schon seit längerem einheitlich geregelt. Für Bahnreisende gelten diese seit diesem Dezember, wobei die Mitgliedsländer hier ebenfalls eine ständige Ausnahme für den Nahverkehr beantragen können.