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Neue Beratungsbroschüre für Kommunen

(bmas/bsk-pr) Der Deutsche Städtetag hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine praxisnahe Broschüre veröffentlicht. Die Broschüre soll den Kommunen eine Hilfestellung geben, soziale Belange im Vergabeverfahren umzusetzen.

Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (GWB) vom 20.04.2009, das die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber erweitert hat, um im Rahmen von Vergabeverfahren auch soziale Ziele zu verfolgen. Auftraggebern ist es nach dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts grundsätzlich möglich, soziale Vergabeaspekte in allen Phasen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. So können soziale Aspekte v. a. schon in der Leistungsbeschreibung zum Tragen kommen (z. B. Barierrefreiheit eines Gebäudes, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder Ausbildung von Jugendlichen im Rahmen einer Baumaßnahme). Des weiteren ist es möglich, soziale Anforderungen zur Bedingung für die Auftragsausführung zu machen, so z. B. eine bestimmte Quote von Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, allgemeinverbindliche Tarifstandards einzuhalten. Auch bei der Zuschlagserteilung können soziale Kriterien im gewissen Umfang berücksichtigt werden. Die Broschüre kann unter nachfolgendem Link von der Homepage des BMAS heruntergeladen werden: