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30. Tagung des Landesbehindertenrates Niedersachsen

(mg-kf/bsk-pr) Landesbehindertenrat und niedersächsischer Verband der Wohnungswirtschaft wollen sich gemeinsam für mehr barrierefreie Wohnungen in Niedersachsen einsetzen. Auf Einladung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, tagte der Landesbehindertenrat (LBR) im Tagungshaus der Erholungshilfe e. V. in Bad Zwischenahn. Wieder war eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten.

U. a. erläuterte der Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen (vdw), Bernd Meyer, die Bemühungen seiner Verbandsmitglieder, das Angebot an barrierefreien Wohnungen auszubauen. In der Folge wurde vereinbart, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des vdw und des LBR zu erarbeiten, wie mehr neue barrierefreie Wohnungen geschaffen werden können. Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe Möglichkeiten entwickeln, im Wohnungsbestand barrierefreie Standards umzusetzen

Peter Dörbaum, Mitarbeiter des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, erläuterte dem Landesbehindertenrat die Änderungen bei der Nutzung der Behindertenparkplätze. Der Personenkreis, der zukünftig diese Parkplätze nutzen darf, ist erweitert worden. Einbezogen wurde im Wesentlichen der Personenkreis der so genannten Contergangeschädigten, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Darüber hinaus gibt es nach wie vor Sondergenehmigungen für Menschen mit Behinderungen, die zwar nicht auf Behindertenparkplätzen, aber z. B. im eingeschränkten Halteverbot parken dürfen. Diese Sonderregelungen gelten jetzt im gesamten Bundesgebiet einheitlich.

Der jetzt bundesweite Geltungsbereich der Sondergenehmigungen wurde begrüßt. Kritisiert wurde, dass zugleich der Personenkreis, der diese in Anspruch nehmen kann, eingeschränkt wurde. Das führt dazu, dass ein Teil der Menschen mit Behinderungen diese Nachteilsausgleiche verliert, ohne dass sich ihre Behinderung verändert hat. Hier fordert der Landesbehindertenrat eine großzügige Übergangsregelung.