Saarland
(mijags/bsk-pr) Die Landesregierung hat Wolfgang Gütlein auf Grundlage des Saarl. Behindertengleichstellungsgesetzes erneut für die Dauer von sechs Jahren zum Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen.
Als Bindeglied zwischen Ministerien, Behörden, Vereinen, Selbsthilfegruppen und Betroffenen bezeichnet Sozialstaatssekretär Wolfgang Schild die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten. Seiner Tätigkeit hat die Landesregierung im Jahr 2003 durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz eine rechtliche Grundlage gegeben.
Die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten sei darauf ausgerichtet, so Staatssekretär Schild, Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Es gehe darum, dass behinderte Menschen ein normales Leben führen können, sie auch gesellschaftlich zu integrieren und insbesondere Ausgrenzungen zu verhindern. Dazu gehöre der Abbau von Vorurteilen ebenso wie der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur.
Staatssekretär Schild: „Der Landesbehindertenbeauftragte ist im Saarland fest etabliert und Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie Vereine, Institutionen und Selbsthilfegruppen. In den letzten 22 Jahren gingen von Wolfgang Gütlein wichtige Impulse, Initiativen und Aktionen für die Verbesserung der Situation behinderter Menschen aus.“
Er hat Einfluss auf die Erstellung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und auf die Novellierung der Landesbauordnung in dieser Zeit genommen. Weiterhin hat er an der Erstellung der Landesbehindertenpläne der jeweiligen Legislaturperioden mitgewirkt und zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV, z.B. Saarbahn, beigetragen. Insbesondere ist aufgrund der geografischen Lage des Saarlandes die Chance genutzt worden, viele grenzüberschreitende Initiativen durchzuführen, z.B. Fachtagungen, Erstellung zweisprachiger Broschüren über barrierefreien Tourismus und Kino-Open-Airs. Durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht worden.
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