Berlin (dpa/bsk-um) - Eine Patientenverfügung zu erstellen, braucht Zeit. Ein guter Berater nehme sich dafür rund eineinhalb Stunden, erläutert die Deutsche Hospiz Stiftung in Berlin. Wichtig sei, dass der Berater sowohl juristisches als auch medizinisches Wissen mitbringt. Denn nur so könne er dem Patienten erklären, welche Krankheitssituationen auftreten können, welche Therapien es gibt und wie juristisch einwandfrei der eigene Wille festgehalten werden kann.
Da jeder Mensch andere Vorstellungen von Leben und Tod hat, sollte der Berater nicht nur Textbausteine, Vordrucke oder Ankreuzbögen verwenden, rät die Hospiz Stiftung. Denn so lasse sich keine Patientenverfügung erstellen, die auf die individuelle Situation eingeht.
Da in der Verfügung schwierige Fragen behandelt werden, erfolgt die Beratung idealerweise in mehreren Schritten. Nach dem Gespräch sollte der Verbraucher zunächst einen Formulierungsvorschlag bekommen, den er in Ruhe überdenken und mit Familienangehörigen besprechen kann. Offene Fragen werden dann in einem zweiten Gespräch geklärt. Der Berater sollte außerdem auch für spätere Änderungswünsche zur Verfügung stehen.
Informationen: Die Deutsche Hospiz Stiftung hat Fragen zusammengestellt, die helfen, gute und schlechte Beratung zu unterscheiden. Die Liste steht im Internet (www.hospize.de/docs/qualitaetscheck_%20patientenverfuegungsberatung.
pdf). Sie kann auch bei der Deutschen Hospiz Stiftung bestellt werden
(Tel.: 0231/738 07 30).
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