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Ausschuss Gemeinsame Empfehlungen - Änderung der Empfehlung "Integrationsfachdienste"

(par-he/bsk-pr) Am 25. Juni 2009 fand die 15. Sitzung des Ausschusses Gemeinsame Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Frankfurt am Main statt. Anlass der Sitzung waren Hinweise des Bundesrechnungshofes im Rahmen der Überprüfung der BAR und der Deutschen Rentenversicherung sowie die Notwendigkeit der Überarbeitung bestehender Gemeinsamer Empfehlungen.

In der Sitzung wurden folgende bestehende und zu erstellende Gemeinsame Empfehlungen beraten und Verabredungen zur weiteren Bearbeitung getroffen:

1) Gemeinsame Empfehlung zu den Integrationsfachdiensten (nach 113 Abs. 2 SGB IX)

Die wesentliche Änderung betrifft die Kostenerstattung. Die Beträge sollen für folgende Leistungen erhöht werden.  

Berufsbegleitung im ersten Monat: von 500 € auf 550 €

Berufsbegleitung ab zweiten Monat: von 250 € auf 275 €

Berufsbegleitung von mehr als 5 Monaten: von 250 € auf 275 € Vergütungspauschale ab dem ersten Monat

Vermittlung: von 180 € auf 200 €

Inanspruchnahme von besonderen Leistungen: von 180 € auf 200 €

Darüber hinaus soll das einheitliche  Dokumentationssystem KLIFD (Klientenverwaltung Integrationsfachdienste) und das von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen entwickelte und mit den Trägern der beruflichen Rehabilitation und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung abgestimmte System für Qualitätsmanagement und -sicherung KASSYS (Anlage) eingeführt werden.  Die Änderungen sollen zum 01.08.2009 in Kraft treten. Die Empfehlung ist als Anlage beigefügt (Stand 09.07.2009).

2) Gemeinsame Empfehlung "Selbsthilfe"

Hier wurde Änderungsbedarf aufgrund gesetzlicher Änderungen bei der Förderung der Selbsthilfe gesehen. Für die Überarbeitung ist die Notwendigkeit einer gesonderten Fachgruppe nach Auffassung der Teilnehmer/-innen nicht erforderlich. Die BAR-Geschäftsstelle wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen Formulierungsvorschlag vorzulegen.

3) Gemeinsame Empfehlungen zur "Zuständigkeitsklärung"

Bei dieser Empfehlung besteht Anpassungsbedarf, die BAR-Geschäftsstelle wird gebeten, zeitnah eine Fachgruppe zu dieser einzuberufen.

4) Gemeinsame Empfehlungen: "Frühzeitige Bedarfserkennung", "Verbesserung der gegenseitigen Information und Kooperation", "Teilhabeplan" und "Einheitlichkeit/ Nahtlosigkeit"

Diese vier Empfehlungen sollen gemeinsam in einer Fachgruppe überarbeitet werden. Die BAR-Geschäftsstelle wird gebeten eine Fachgruppe zu gegebener Zeit einzuberufen.

5) Gemeinsame Empfehlung "Prävention", "Begutachtung", "Qualitätssicherung", "Sozialdienste"

Die Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung "Prävention" soll erst erfolgen, wenn ein politisch weiterhin gewolltes Präventionsgesetz vorliegt. Kein Bedarf zur Überarbeitung wurde bei den Gemeinsamen Empfehlungen "Begutachtung", "Qualitätssicherung", "Sozialdienste" sowie bei der Erstellung der Gemeinsamen Empfehlung "Vertragsgestaltung" gesehen.

6) Gemeinsame Empfehlung "Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation"

Bei den Mitgliedern des Ausschusses bestand Einigkeit eine solche Empfehlung zu erarbeiten, allerdings werden die Ergebnisse von"RehaFutur" abgewartet, die  im Herbst vorgestellt werden. Geplant ist, zum Ende des Jahres eine Fachgruppe einzuberufen.

7) Gemeinsame Empfehlung "Beteiligung der BA"

Hierzu soll eine Empfehlung erstellt werden, da bereits Verfahrensabsprachen zwischen der BA und der Rentenversicherung vorliegen. Eine Fachgruppe wird jedoch erst nach Fertigstellung der Empfehlung "Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation" eingesetzt.

Anlagen zum Herunterladen:

Auszug B_Rechnungshof.PDF

Gem. Empf. I._Fachdienste_09.07.09.PDF