(hh/bsk-pr) Der Bundesfinanzhof entschied am 5.5.2009 (Az. VI R 77/06), dass berufsbedingte Wegekosten für Menschen mit Behinderungen entweder nach den tatsächlichen Fahrtkosten oder als Pauschale steuerlich abgesetzt werden können. Eine Komination beider Absetzungsarten sei nicht zulässig.
Die vollständige Entscheidung finden Sie hier: http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html unter Pfad: Entscheidungen
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