Hilfsmittelpetition

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Hilfsmittelpetition

Erster Erfolg durch BSK-Hilfsmittelpetition

GKV-Spitzenverband reagiert

(bsk-pr) Der BSK hat im Rahmen des Aktionstages zum 5. Mai eine Petition zur aktuellen Hilfsmittelversorgung gestartet. Ziel der Petition ist es,  die Rücknahme der Änderungen im Sozialgesetzbuch V (§ 127) vom Bundestag zu fordern. Bis jetzt konnten über 3.000 Unterschriften gesammelt werden, die in Kürze an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben werden.

Bereits im Vorfeld hat die Unterschriften-Aktion viel Aufmerksamkeit erweckt, so dass der Spitzenverband der Krankenkassen bei seinem Entwurf einer Auslegungsrichtlinie („Gemeinsame Empfehlungen“) vielen Bedenken des BSK Rechnung getragen hat. Der Entwurf des Kriterienkatalogs ist aber nicht ausreichend, weil darin unter anderem keine „wohnortnahe Versorgung“ definiert ist.

„Der BSK hält weiter an seiner Forderung fest, die Änderung des Paragraphen 127 des SGB V zurückzunehmen und damit die bundesweite Ausschreibung abzuschaffen.  Diese Ausschreibungspraxis bringt nur vordergründig Kosteneinsparungen mit sich. Sie geht eindeutig zu Lasten der Qualität und benachteiligt Menschen mit Behinderung außerordentlich. Die schlechtere Versorgungsqualität führt in vielen Fällen nicht zu den beabsichtigten Einsparungen, sondern im Gegenteil sogar zu erhöhten Folgekosten“ kritisiert Ulf-D. Schwarz, BSK- Geschäftsstellenleiter.

Die Probleme sind darauf zurückzuführen, dass viele Begrifflichkeiten sehr ungenau formuliert waren und daher einen großen Interpretationsspielraum insbesondere zu Lasten der Betroffenen zuließen.