Barrierefreies Bauen

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Barrierefreies Bauen

BSK-Schulung:

Barrierefreies Bauen in Planung, Ausführung und Finanzierung

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(bsk-pr) Barrierefreies Bauen in Planung, Ausführung und Finanzierung waren die Themen einer Schulung des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., von 24. bis 26. April in Krautheim. 21 aktive Mitglieder aus dem süddeutschen Raum folgten der Einladung des BSK. 

Als Einführung in das Thema barrierefreies Bauen gab die Referentin Christine Degenhart von der Beratungsstelle „Barrierefreies  Bauen der Bayerischen Architektenkamme zunächst einen Überblick über die Gesetzeslage und Normen. „Die UN-Konvention schwebt wie eine euphorische Wolke über dem Aufgabengebiet barrierefreies  Bauen“, stellte sie fest.  „Der Artikel 9 der Behindertenkon-vention regelt die Zugänglichkeit. Es ist jedoch Utopie, daß alles für alle funktioniert“ räumt Degenhart ein.

Anhand von Beispielen wurden die  Anforderungen an Barrierefreiheit  bei privaten und öffentlichen Baumaßnahmen erläutert. Dabei sind die jeweiligen Landesgesetze und Bauordnungen zu berücksichtigen. Maria Lehn, Diplom Sozialpädagogin und ebenfalls Mitarbeiterin in der Beratungsstelle bei der Bayerischen DegenhartArchitektenkammer, informierte über die finanziellen Möglichkeiten durch Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften bei der Finanzierung von Bau- und Umbaumaßnahmen. „Auch Förderungen und Zuwendungen durch Stiftungen sind für private Baumaßnahmen möglich“, erläuterte Maria Lehn. In ihrem Vortrag gaben die Referentinnen umfassend Einblick in die Regelungen der jeweiligen Bundesländer. „Wenn aufgrund einer Behinderung eine Anpassung des Wohnraums erforderlich ist, stehen dem Betroffenen in Baden-Württemberg Darlehen in Höhe von bis zu € 60.000 zu, sofern die Einkommensobergrenze nicht überschritten“, informiert Lehn. Weitere Bedingungen hinsichtlich des Sozialgesetzbuchs 9 sind dabei zu beachten.

Im Workshop erarbeiteten die Teilnehmer Förderungs- und Finanzierungsbeispiele von Umbaumaßnahmen und erhielten Einblick in die Regelungen der jeweiligen Bundesländer. „Ich habe an diesen beiden Tagen sehr viel über die DIN-Normen und die Finanzierungsmöglichkeiten erfahren. Jetzt kann ich unsere Mitglieder vor Ort künftig noch besser beraten“, lautete das Fazit eines Teilnehmers der Schulung. Die Schulung konnte dank der Unterstützung der BARMER Ersatzkasse veranstaltet werden.